Wer erbt wenn Vater das Erbe ausschlägt?

9. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Shazza
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 12x hilfreich)
Wer erbt wenn Vater das Erbe ausschlägt?

Hallo,

folgende Konstellation: Großvater (G) lebt in einem Haus, welches ihm gehört und vollständig abbezahlt ist. Das Haus gehörte ihm und seiner bereits verstorbenen Frau zu gleichen Teilen, es gab kein Testament.

G hat 3 Kinder, A, B und C.

Nach dem Tod der Großmutter hat keines der Kinder seinen Pflichtteil gefordert.

Somit ist das Eigentum an dem Haus nun wie folgt aufgeteilt (oder?):

Großvater 75 Prozent (seine ursprünglichen 50 Prozent plus die Hälfte des Anteils seiner Frau)

A 8,33 Prozent
B 8,33 Prozent
C 8,33 Prozent

Wenn nun G stirbt, erbt jedes der Kinder insgesamt ein Drittel des Hauses, oder?

Was ist, wenn z.B. A das Erbe ausschlägt / auf seinen Erbteil verzichtet? Erben dann B und C jeweils die Hälfte des Hauses, oder geht der Erbteil von A auf dessen Kinder über?

Über Antworten würde ich mich sehr freuen.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Zitat:
Nach dem Tod der Großmutter hat keines der Kinder seinen Pflichtteil gefordert.


Den Pflichtteil hätte auch niemand fordern können, da sie ja geerbt haben.

Zitat:
Wenn nun G stirbt, erbt jedes der Kinder insgesamt ein Drittel des Hauses, oder?


Richtig

Zitat:
Was ist, wenn z.B. A das Erbe ausschlägt / auf seinen Erbteil verzichtet? Erben dann B und C jeweils die Hälfte des Hauses, oder geht der Erbteil von A auf dessen Kinder über?


Der Anteil von A am 75%-Anteil geht auf dessen Kinder über. Die Ausschlagung würde nicht den 8,33%-Anteil betreffen, den A bereits von seiner Mutter geerbt hat.

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#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Shazza):

folgende Konstellation: Großvater (G) lebt in einem Haus, welches ihm gehört und vollständig abbezahlt ist. Das Haus gehörte ihm und seiner bereits verstorbenen Frau zu gleichen Teilen, es gab kein Testament.

Zur Vermeidung von Mißverständnissen:

Das Haus gehörte GV und GM (Großvater und Großmutter) zu je 50 Prozent.

Dann starb GM.

Dann hätte zu diesem Zeitpunkt GV 50 Prozent der Haushälfte von GM geerbt, also ein Viertel des Hauses, und ABC hätten die anderen 50 Prozent der Haushälfte von GM geerbt, also jeder ein Zwölftes des Hauses.

Zitat:
Nach dem Tod der Großmutter hat keines der Kinder seinen Pflichtteil gefordert.

Gab es ein "Berliner Testament"?
Zitat:

Somit ist das Eigentum an dem Haus nun wie folgt aufgeteilt (oder?):

Großvater 75 Prozent (seine ursprünglichen 50 Prozent plus die Hälfte des Anteils seiner Frau)

A 8,33 Prozent
B 8,33 Prozent
C 8,33 Prozent

Kann man so überhaupt nicht beantworten, die wichtigsten Informationen fehlen.

Wenn es kein Testament gab, und die ABC auf ihr Erbe verzichtet haben, dann gehört das Haus nach dem Tod von GM zu 100 Prozent GV.

Wenn es kein Testament gab, und die ABC ihr Erbe in Anspruch genommen haben, dann gehört seit dem Tod der GM dem GV drei Viertel des Hauses, und den ABC jeweils ein Zwölftel.

Wenn es ein Testament gab, muss man den Inhalt von diesem kennen. Die Frage liegt nahe, da von "Pflichtteilen" die Rede ist - das macht nur Sinn, wenn es ein Testament gibt, das von der gesetzlichen Erbfolge abweicht.
Zitat:

Wenn nun G stirbt, erbt jedes der Kinder insgesamt ein Drittel des Hauses, oder?

Wenn

ABC jeweils ein Zwölftel des Hauses bereits gehört und nun der GV stirbt und die gesetzliche Erbfolge greift, dann erben ABC die 75 Prozent, die bis zu seinem Tod dem GV gehörten.

Das bedeutet, sie erben jeweils 25 Prozent, zu dem Zwölftel, das jedem von ihnen eh schon gehört.

Unter dem Strich bewirkt das dann, daß A, B und C jeweils zu einem Drittel Eigentümer des Hauses sind.
Zitat:

Was ist, wenn z.B. A das Erbe ausschlägt / auf seinen Erbteil verzichtet?

Wann? Beim Tod der GM oder des GV?
Wenn A beim Tod der GM das Erbe annimmt, gehört ihm ein Zwölftel des Hauses. Verzichtet er beim Tod des GV auf sein Erbe, dann gehört ihm weiter ein Zwölftel, während die 75 Prozent des GV auf B und c verteilt werden.

Dann gehört A immer noch sein Zwölftel, während B und C zu ihrem Zwölftel jeweils die Hälfte der 75 Prozent des GV dazu bekommen.
Zitat:

Erben dann B und C jeweils die Hälfte des Hauses, oder geht der Erbteil von A auf dessen Kinder über?

Wenn A auf sein Erbe verzichtet, gehen auch As Kinder leer aus. Der Erbverzicht wirkt auch auf seine Abkömmlinge.

-- Editiert von eh1960 am 09.07.2018 17:50

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von hh):

Zitat:
Wenn nun G stirbt, erbt jedes der Kinder insgesamt ein Drittel des Hauses, oder?


Richtig

Falsch. Wenn der Großvater stirbt, erbt jedes der Kinder ein Drittel von den 75 Prozent, die dem Großvater zum Zeitpunkt seines Todes gehörten.
Das heißt, es erbt jedes der Kinder ein Viertel des Hauses. Dieses Viertel macht dann zusammen mit dem Zwölftel, das jedem Kind schon seit dem Tod der Großmutter gehört, ein Drittel aus.
Ein Viertel = drei Zwölftel. Drei Zwölftel plus ein Zwölftel gleich vier Zwölftel gleich ein Drittel.

Gleiches Endergebnis, aber z.B. hinsichtlich der Erbschaftsteuer u.U. schon ein Unterschied.

Zitat:
Zitat:
Was ist, wenn z.B. A das Erbe ausschlägt / auf seinen Erbteil verzichtet? Erben dann B und C jeweils die Hälfte des Hauses, oder geht der Erbteil von A auf dessen Kinder über?


Der Anteil von A am 75%-Anteil geht auf dessen Kinder über..

Nein, wenn A auf sein Erbe verzichtet, geht sein Anteil nicht auf die Kinder über. Der Erbverzicht wirkt auch für die Abkömmlinge.
Zum Nachlesen: https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/erbverzicht-fuer-kinder.html
Die Kinder von A treten nur ein, wenn A vor dem Tod des Großvaters verstirbt.

-- Editiert von eh1960 am 09.07.2018 17:52

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

@eh1960
Jetzt verwirre den Fragesteller doch nicht unnötig, mit Antworten, die nicht zur Fragestellung gehören.

Und wenn Du schon meine Antworten unnötig als falsch einordnest, dann sollten Deine Antworten wenigstens korrekt sein.

Zitat (von eh1960):
Wenn es kein Testament gab, und die ABC auf ihr Erbe verzichtet haben, dann gehört das Haus nach dem Tod von GM zu 100 Prozent GV.


Falsch. Wie kommst Du darauf, dass ABC auf ihr Erbe verzichtet hätten? Aber selbst wenn das so wäre, dann würde GV ohne Testament nicht zu 100% erben.

Wenn A ausschlägt, dann geht dessen Anteil auf dessen Kinder über. Ein notarieller Erbverzicht zu Lebzeiten von G war hier doch offensichtlich nicht gemeint.
Zitat (von eh1960):
Nein, wenn A auf sein Erbe verzichtet, geht sein Anteil nicht auf die Kinder über.



Zitat:
Die Kinder von A treten nur ein, wenn A vor dem Tod des Großvaters verstirbt.


Falsch. Die Kinder von A treten auch ein, wenn A ausschlägt.

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#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8047 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat:
Gab es ein "Berliner Testament"?

Bereits im Eingangsbeitrag steht, dass es kein Testament gibt.
Zitat:
Das Haus gehörte ihm und seiner bereits verstorbenen Frau zu gleichen Teilen, es gab kein Testament.

Zitat:
Nein, wenn A auf sein Erbe verzichtet, geht sein Anteil nicht auf die Kinder über. Der Erbverzicht wirkt auch für die Abkömmlinge.

Falsch. Eine Ausschlagung ist kein Erbverzicht und die Kinder treten an die Stelle des Ausschlagenden.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Shazza
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo und Danke schon einmal für die Antworten.

Also, es gab und gibt kein Testament. Die Großmutter ist bereits vor 3 Jahren verstorben.

A, B und C haben nicht auf ihren Erbteil nach dem Tod der Großmutter verzichtet, das habe ich wohl unglücklich ausgedrückt. Ich meinte damit, dass sie zwar ihr Erbe angenommen haben, aber keine Auszahlung o.ä. vom Großvater gefordert haben, damit dieser weiter ohne Sorgen in seinem Haus wohnen kann.

Einen Erbverzicht zu Lebzeiten gab es nicht, und wird es auch nicht geben (aber das hat andere Gründe, die hier nicht relevant sind).

A möchte vielmehr nach dem Tod seines Vaters nichts mehr mit seinen Geschwistern zu tun haben und einer sich möglicherweise hinziehenden Abwicklung des Erbes entgehen durch die Ausschlagung des Erbes.

Die Frage war also, ob dann, wenn er nach dem Tod von G sein Erbe an den 75 Prozent ausgeschlagen hat, seine Kinder erbberechtigt sind.

Und: was ist mit seinen durch den Tod der Mutter ererbten 8,33 Prozent? Müsste er die dann an seine Kinder verschenken o.ä. um völlig aus der Sache mit dem Haus raus zu sein (auch hier, erst NACH dem Tod von G)?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Wie schon in meiner ersten Antwort geschrieben geht sein Erbteil an seine Kinder, wenn er ausschlägt.

Den 8,33%-Anteil muss er allerdings per notariellem Vertrag an seine Kinder übertragen. Genau genommen kann er auch nicht den 1/12-Anteil am Haus, sondern nur seinen gesamten 1/12-Erbteil übertragen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12304.12.2021 20:52:31
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 29x hilfreich)

Zitat (von Shazza):

Somit ist das Eigentum an dem Haus nun wie folgt aufgeteilt (oder?):

Großvater 75 Prozent (seine ursprünglichen 50 Prozent plus die Hälfte des Anteils seiner Frau)

A 8,33 Prozent
B 8,33 Prozent
C 8,33 Prozent


Das ist so nicht richtig.

Eigentümer sind:

GV zu 1/2
GV, A, B, C zu 1/2 in (ungeteilter) Erbengmeinschaft

Zitat:
Wenn nun G stirbt, erbt jedes der Kinder insgesamt ein Drittel des Hauses, oder?


Wenn GV stirbt und A nicht ausschlägt wären Eigentümer:

ABC in (ungeteilter) Erbengemeinschaft

Zitat:
Was ist, wenn z.B. A das Erbe ausschlägt / auf seinen Erbteil verzichtet? Erben dann B und C jeweils die Hälfte des Hauses, oder geht der Erbteil von A auf dessen Kinder über?


Dann wären Eigentümer

BC und Kinder von A in Erbengemeinschaft zu 1/2 Anteil
ABC + Erbengemeinschaft bestehend aus BC und Kinder von A ebenfalls wieder in Erbengemeinschaft zu 1/2 Anteil




-- Editiert von malebenkurz am 10.07.2018 08:39

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Shazza
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 12x hilfreich)

Soweit alles klar. Nur eine kurze Nachfrage:

A ist verheiratet. Wenn A das Erbe ausschlägt, geht sein Erbteil dann nur an seine Kinder oder auch an seine Frau?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Wenn A ausschlägt, dann geht das Erbe nur an seine Kinder, nicht an seine Ehefrau.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Shazza
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 12x hilfreich)

Vielen Dank :-)

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