Hallo,
folgende Situation.
Oma ist verstorben, hatte zwei Söhne, wovon einer beréits verstorben ist. Diese wierdum hatte 2 Kinder, die nun zu 1/4 Erbberechtigt sind. Die Enkel (beide volljährig) möchten nun Einsicht in die Unterlagen um festzustellen, ob das Erbe ggf. überschuldet ist. Sie möchten das jedoch mit Ihrer Mutter (nicht Tochter der Oma) tun. Nun versucht der andere Sohn (Onkel der Enkel) zu verhindern, dass die Mutter Einsicht erhält. Darf er das? Bzw. kann ein Enkelkind seine Mutter zur Einsicht bevollmächtigen?
Wer hat Einsicht in die Unterlagen??
27. Juli 2005
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Frage vom 27. Juli 2005 | 13:49
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wer hat Einsicht in die Unterlagen??
#1
Antwort vom 31. Juli 2005 | 12:39
Von
Status: Beginner (145 Beiträge, 15x hilfreich)
ja das stimmt, denn es darf nur der jeniger das erbe einsehen, der erbberechtigt ist, und eine schwiegertochter ist dies keinesfalls
Und jetzt?
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