Wer hat welche Ansprüche?

21. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)
Wer hat welche Ansprüche?

Hallo an alle!

Mann und Frau leben und wirtschaften seit vielen Jahren zusammen, sind aber nicht verheiratet. Irgendwann wird der Mann zum Pflegefall, wird von der Lebensgefährtin gepflegt und stirbt schließlich nach ein paar Jahren.

Der Mann hat drei Kinder - zwei eheliche (Mutter tot) und ein uneheliches. Gemeinsame Kinder gibt es nicht.

Er hat verschiedene Testamente gemacht. Das anscheinend gültige setzt sein ältestes Kind als Alleinerben ein. Sein mündlich kommunizierter Wille war, dass seine Lebensgefährtin nach seinem Tod alles bekommt, aber das hat aufgrund des Testaments wahrscheinlich nichts zu sagen.

Es existiert ein gemeinsames Girokonto (EUR 20.000,-) und vor einem Jahr wurde auf den Namen der Frau Geld in Aktien angelegt (EUR 100.000,-). Das Geld lief auch über das gemeinsamen Girokonto.

Was steht jetzt wem zu?

Gruß

Shihaya

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AR0710
Status:
Schüler
(411 Beiträge, 88x hilfreich)

Dem Erben müsste das zustehen, was der Erblasser mit in die Beziehung gebracht hat. Da beide ja nicht verheiratet waren, kann man auch nicht sagen, dass beide gemeinsam veranlagt werden und man das Vermögen sozusagen durch zwei teilt. Das alles auseinander zu rechnen dürfte abenteuerlich werden.

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat:
Dem Erben müsste das zustehen, was der Erblasser mit in die Beziehung gebracht hat.

Maßgeblich ist das Vermögen, das zum Zeitpunkt des Todes dem Verstorbenen gehört.
Zitat:
Da beide ja nicht verheiratet waren, kann man auch nicht sagen, dass beide gemeinsam veranlagt werden und man das Vermögen sozusagen durch zwei teilt.

Das wäre auch bei Ehegatten nicht der Fall. Im gesetzlichen Güterstand behält jeder sein eigenes Vermögen.
Zitat:
Sein mündlich kommunizierter Wille war, dass seine Lebensgefährtin nach seinem Tod alles bekommt, aber das hat aufgrund des Testaments wahrscheinlich nichts zu sagen.

Eine mündliche Vereinbarung spielt keine Rolle.

Zitat:
Was steht jetzt wem zu?

Dem Erben steht der gesamte Nachlass des Verstorbenen zu. Bei dem gemeinsamen Girokonto steht ihm die Hälfte zu. Da die Aktien auf die Frau laufen, gehören diese nicht zum Nachlass des Mannes.

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47499 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Da die Aktien auf die Frau laufen, gehören diese nicht zum Nachlass des Mannes.


Je nachdem, von wem das Geld für die Aktien ursprünglich stammt und auch in Abhängigkeit der Höhe des übrigen Nachlasses kann jedoch ein Pflichtteilergänzungsanspruch entstehen.

Im Übrigen stimme ich der Antwort von cruncc1 vollumfänglich zu.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Der sonstige Nachlass ist nur der übliche Hausrat. Es gibt keine besonderen Wertgegenstände oder Immobilien. Der Erblasser war schon zu Lebzeiten sehr großzügig und hat jedem seiner Kinder ein Haus geschenkt. Er war der Meinung, dass sie damit ihr Erbe schon zu Lebzeiten erhalten haben, hat aber nichts schriftlich gemacht.

Der einzige, der die Dollarzeichen in den Augen hat, ist der Alleinerbe. Die beiden anderen halten sich an den Willen des Erblassers.

Das Haus des Mannes wurde vor über 15 Jahren verkauft. Das Paar hat zur Miete gewohnt.

Das Geld ist der Rest vom Hausverkauf. Ich muss aber einmal nachfragen, ob es vor der Neuanlage auf den Namen des Mannes lief.

Gruß

Shihaya

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