Wer ist Erbberechtigt über Inventar der verstorbenen Oma

8. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Ande
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Wer ist Erbberechtigt über Inventar der verstorbenen Oma

Hallo an alle,

Die Sachlage:
Meine Oma ist im September verstorben. Ihr Mann schon vor vielen Jahren. Die Oma ist "mütterlicher" seits und hatte 3 Kinder. Leider ist meine Mutter schon verstorben. Also sind noch 2 Kinder vorhanden. Im Testament wurden die 6 Enkel als Erben eingesetzt. Zu vererben waren Bargeld und eine Lebensversicherung. Dieses Geld ist schon vom Gericht unter den 6 Enkeln aufgeteilt.
Jetzt die 2 Fragen: Wer ist Erbberechtigt über das Inventar (Möbel und dergleichen)? Wie lange muss man die Frist setzen bis das Inventar durchgeschaut wurde und entweder mitgenommen wird oder entsorgt wird? Die zweite Frage bezieht sich nur auf meine Tante und deren Kinder mit denen "wir" in Streit sind, seit dem Tod vom Opa.
Ich hoffe das ist nicht zu kompliziert gefragt :grins:
Gruß
André

-- Editiert von Ande am 08.01.2008 20:03:42

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Und nur als Verständnisfrage - die leiblichen Kinder haben kein Pflichtteil beantragt?
Lebte die Oma in einer Mietwohnung die gekündigt wurde? Dann wäre ja das Ende des Mietdatums auch das Räumungsdatum.
Wenn die Enkel gleichberechtigt geerbt haben, dann müssen sie auch zusammen über das Inventar entscheiden. Entsorgungskosten sind vom Erbe (Bargeld) zu bezahlen.

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#2
 Von 
Ande
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

@ sika0304
Erst mal vielen Dank für deine Antwort!!!
Ähm... :???: hab da ja absolut keine Ahnung :augenroll: Glaube nicht. Hätten sie das tuen können?
Wie gesagt:
Meine Oma hat ein Testament hinterlegt, in dem halt stand das alles was auf der Bank ist + die Lebensversicherung den 6 Enkeln (davon bin ich ja einer) vermacht werden soll.
Nein, sie lebte in dem Haus das meiner Mutter gehörte. Nach dem Tod meiner Mutter wurde es meinem Vater zu 50%, meinem Bruder zu 25% und mir zu 25% vererbt. Also keine Mietwohnung. Eigenes Haus.
Gruß
André

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#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Hallo Ande,
Ehepartner und Kinder, falls diese nicht vorhanden, Eltern, können nicht 100% enterbt werden. Da in Omas Testament die Enkel als Erben benannt wurden, gelten die eigenen Kinder damit als "enterbt" und haben dann Anspruch auf ihren Pflichtteil, der aus der Hälfte des gesetzlichen Erbteils besteht und immer bar auszuzahlen ist.
Ich glaube, den Antrag auf Auszahlung seines Pflichtteils muss man innerhalb von 3 Jahren nach der Kenntnisnahme des Todes stellen.
Viele Familien sehen aber eine moralische Verpflichtung, den Willen genau so umzusetzen, wie der Verstorbene das wollte.

Die Frage mit dem Inventar, tja.... :???: - ich würde da eine Frist setzen, z.B. "alle einladen am xx.xx.xx bitte ich alle Erben (und das sind in diesem Fall die 6 Enkel) zur Aufteilung des Inventars zu kommen. Wenn wir keine Einigung erzielen, schlage ich vor, alles zu verkaufen und den Erlös durch 6 zu teilen.
Wenn wir an diesem Termin keine Einigung erzielen, werden wir das Inventar zur Einlagerung gehen und der Erbengemeinschaft die Kosten in Rechnung stellen."

Vielleicht klappt das dann und alle kommen in die Puschen.

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#4
 Von 
Ande
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Sika0304
Nochmals danke für deine Antwort.

Das würde heissen das der Sohn und die Tochter innerhalb von 3 Jahren zu mir kommen können und die Auszahlung ihres zu je25% prozentigen Anteils fordern könnten?
Ich glaube aber, das hier das moralische überwiegt, um den letzten Willen meiner Oma umzusetzen.

Das Problem dabei ist folgendes:
Die Partei mit der wir in Streit liegen, wird, so denke ich, nicht kommen, da sie am Telefon geäußert haben das sie das nicht interessiert. Ich möchte mich nur rechtlich absichern, so das sie dann auf einmal ankommen und sie wollen dies und jenes, was aber schon längst entsorgt wurde.
Es geht darum das ich die Wohnung renovieren und selber einziehen möchte. Hierfür wird alles entsorgt werden, was keinen Wert darstellt, für den ein oder anderen aber evtl. eine "Erinnerung" darstellt. Verstehst du wie ich das meine?

Gruß
André

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Hallo Ande,
also die Kinder hätten je 1/3 Anspruch auf das Erbe gehabt (ohne Testament). Durch das Testament wurden sie enterbt und haben dadurch nur noch einen Pflichtteilsanspruch auf 1/6. Dieser Anteil wird bar fällig (wenn verlangt, dann aber von der gesamten Erbengemeinschaft).

Insofern hat die Tante über das Inventar gar nichts zu bestimmen - wenn sie etwas haben will, gäbe es für sie nur die Möglichkeit "Geld".

Aber nun will man ja keinen Streit (Moral ist nicht gleich Recht und vor Gericht zählt halt nur letzteres), also würde ich wie folgt verfahren:

Brief an die anderen 5 Erben: Am xy wird der Haushalt von Oma aufgelöst. Wer Interesse am Hausrat oder anderen Gegenständen hat, möchte bitte an diesem Termin anwesend sein. Danach wird alles entsorgt. Die Entsorgungskosten werden gleichanteilig auf die Erben verteilt (oder kannst es ja netterweise übernehmen).
Sollten jemand gegen diese Lösung sein, möchte er es mir mitteilen, da ich ab xy dann Lagerkosten von der Erbengemeinschaft verlangen werde.

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#6
 Von 
M.Schomers
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo Ande,
ich bin Fernsehproduzent und suche für ein neues Format für einen Öffentlich-rechtlichen Sender aktuelle Fälle aus NRW, in denen es um Probleme mit Erbschaft, Testament etc. geht. Die Fälle sollen in einem Fernsehbeitrag dargestellt werden, anschließend erfolgt eine konkrete Beratung zum Fall durch einen Erbrechts-Experten.

Wenn Sie sich vorstellen könen, Ihren Fall in einem Fernsehbeitrag darzustellen und mit Hilfe eines Erbrecht-Experten (Rechtswanwalt) zu lösen würde ich mich freuen, wenn Sie mich einmal anrufen würden. Ich rufe dann zurück.
Oder mailen Sie mich an:
Lighthouse@Michael-Schomers.de

Herzliche Grüße
Michael Schomers
Lighthouse Films
Tel: 0173 / 519 66 99


-----------------
"M.Schomers"

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#7
 Von 
M.Schomers
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo Ande,
ich bin Fernsehproduzent und suche für ein neues Format für einen Öffentlich-rechtlichen Sender aktuelle Fälle aus NRW, in denen es um Probleme mit Erbschaft, Testament etc. geht. Die Fälle sollen in einem Fernsehbeitrag dargestellt werden, anschließend erfolgt eine konkrete Beratung zum Fall durch einen Erbrechts-Experten.

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Michael Schomers
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#8
 Von 
Ande
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

@ M.Schomers
Guten Tag Herr Schomers,
vielen Dank für das Interesse an dem "Fall". Da ich aber nicht mehr "Wind" machen möchte in diesem Fall wie nötig und endlich den Fall "ad acta" legen möchte, müssen Sie sich ein anderen Erbrechtsfall suchen.
Trotz alledem vielen Dank für Ihr Angebot.
mfg
Ande

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#9
 Von 
M.Schomers
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 15x hilfreich)

HAllo Ande,

schade, aber ich wünsche Ihnen viel Erfolg.
Herzliche Grüße
Michael Schomers

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Ande
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

@ M.Schomers

Vielen Dank.

mfg
Ande

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