Sehr geehrte Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen,
ich habe hier eine Sache die mir sehr am Herzen liegt. Mein Onkel aus Berlin ist im Alter von 50 Jahren überraschend durch Unfall verstorben. Er war mittellos und verschuldet. Seine Mutter, 83 Jahre alt, veranlasste die Überführung in sein Heimatdorf und die nachfolgende Erdbestattung. Alle Angehörigen wussten zu dem Zeitpunkt das mein Onkel auch einen Sohn hat zu dem kein Kontakt bestand. Dieser wurde nach der Beerdigung hergestellt. Nun glaubt meine Oma, weil sie alles veranlasst hat und für alle notwendigen Schritte unterschrieben hat, das sie auch alle Kosten der Beerdigung tragen muss. Es geht hier um ca. 3000 EUR. Meine Oma ist auch mittellos und versucht nun von allen ihren Kindern Geld zu beschaffen da sie sich im Moment kaum etwas zum Essen kaufen kann. Eins dieser Kinder ist meine Mutter für die ich der Betreuer u.a. in Geldangelegenheiten bin. Sie versucht von meiner Mutter Geld zu erbetteln. Hier meine Frage: Muss der Sohn alle Kosten tragen auch wenn diese höher als eine Urnenbestattung sind und er die Angelegenheit nicht selbst unterschrieben hat? Das Erbe haben übrigens alle Parteien ausgeschlagen. Danke vorab für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Mike aus Kreuztal
Wer muss Beerdigungskosten zahlen?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Grundsätzlich gilt das selbe wie immer: Wer die Musik bestellt, der zahlt sie auch. Soll heißen: Der Bestattungsunternehmer wird sich mit seiner Rechnung an denjenigen wenden, der ihn beauftragt hat, also den Vertragspartner. Ist ja auch logisch, an wen sollte er sich auch sonst wenden?
Andererseits gilt: Beerdigungskosten sind erst mal aus dem Nachlass zu begleichen. Wenn da nix ist, sind die Erben dran.
Gibt es keine Erben (z.B. weil alle ausgeschlagen haben), gilt das was im Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes steht, im Prinzip ist das aber in allen Ländern in etwa gleich. Danach sind die nächsten Angehörigen in der Pflicht, egal ob Erbe oder nicht.
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