Wir alle leben in Hessen.
Mein Vater ist verstorben und wurde- ohne mein Wissen -von meiner Schwester beerdigt.
Ich habe das Erbe ausgeschlagen -sowie alle anderen lVerwandtenauch,da der Nachlass durch langen Pflegeheimaufenthalt verschuldet ist.
Jetzt bekam ich einen Brief von meiner Schwester mit den Rechnungen für die Bestattung mit der Aufforderung 50% der Bestattungskosten zu überweisen—-ansonsten wird sie Klage einreichen.
Ehrlicherweise erscheinen mir die Kosten normal (Gesamtkosten 6500 Euro)
Muss ich die hälftigen Kosten übernehmen.
Mein Vater hatte nur uns 2 Kinder!
Danke
Wer muss für die Beerdigung aufkommen??
Ja - nähere Verwandte, etwa eine Ehefrau, gab es ja offenbar nicht. Die Kosten können übrigens als außergewöhnliche Belastung steuerlich abgesetzt werden.
Ok.Hatte die Beerdigung doch gar nicht in Auftrag gegeben bzw.Kenntnis davon—also kein Mitspracherecht!!
Und das Erbe wurde doch auch fristgerecht ausgeschlagen
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Ja und? Zahlungspflichtig sind mangels Erben die Bestattungspflichtigen, und das sind nun mal nach Gatte/Gattin die Kinder - siehe § 13(2) des hessischen Friedhofs- und Bestattungsgesetzes.
Na ja, es kommt ja schon auf die Art und Weise der Beerdigung an. Sie muss angemessen sein, aber nicht übertrieben.
wirdwerden
Wenn ich mich weigere muss mich das andere Geschwister also erstmal verklagen,oder????
Mir wurde ja einfach ne Zahlungsfrist von 14 Tagen eingeräumt
Zitat :Wenn ich mich weigere muss mich das andere Geschwister also erstmal verklagen
Wenn es einem nichts ausmacht, das man am Ende wohl rund 2.500 EUR mehr bezahlt ...
Zitat :Hatte die Beerdigung doch gar nicht in Auftrag gegeben bzw.Kenntnis davon—also kein Mitspracherecht!!
Das ist auch nicht erforderlich, da es eine gesetzliche Kostentragungspflicht gibt.
Zitat :Und das Erbe wurde doch auch fristgerecht ausgeschlagen
Wenn es keine anderen zahlungspflichtigen Erben gibt, wäre das irrelevant.
Zitat :Wenn ich mich weigere muss mich das andere Geschwister also erstmal verklagen,oder????
Korrekt. Nur kommen die gesamten Kosten dafür eben noch dazu, wenn du nicht fristgerecht zahlst.
Zitat :Ehrlicherweise erscheinen mir die Kosten normal (Gesamtkosten 6500 Euro)
Muss ich die hälftigen Kosten übernehmen.
Eine günstigere Beerdigung hätte es vermutlich für 3000 € gegeben.
Besser die Hälfte übernehmen, anstatt eine Klage riskieren.
Nachtrag: Wie schaut es mit den Folgekosten aus. Grabpflege, Nachkauf oder wurde die Person anonym beerdigt?
-- Editiert von User am 29. Mai 2026 08:29
Zitat :Zahlungspflichtig sind mangels Erben die Bestattungspflichtigen, und das sind nun mal nach Gatte/Gattin die Kinder - siehe § 13(2) des hessischen Friedhofs- und Bestattungsgesetzes.
Die Bestattungspflichtigen sind nie zahlungspflichtig für die Bestattungskosten. Sie sind zuständig für die Abwicklung der Bestattung.
Auch §13 Abs.2 des Hessischen Friedhofs- und Bestattungsgesetzes sagt nichts anderes, denn der § regelt überhaupt nicht die Kostentragungspflicht, sondern eben die Bestattungspflicht.
Die Kosten der Bestattung zu tragen haben die Erben des Verstorbenen. Schlagen die das Erbe aus, z.B. weil es überschuldet ist (oder durch die Bestattungskosten überschuldet würde), dann sind diejenigen Personen kostentragungspflichtig, die dem Verstorbenen zu Lebzeiten unterhaltspflichtig waren bzw. gewesen wären. Und zwar gesamtschuldnerisch. D.h. wenn es mehrere gibt, aber alle bis auf einen sind nicht ausreichend wirtschaftlich leistungsfähig, dann muss der eine die Kosten komplett tragen.
Sind alle rechtlich kostentragungspflichtigen Personen nicht ausreichend wirtschaftlich leistungsfähig, dann übernimmt die Gemeinde die Kosten, in der der Verstorbene zuletzt seinen Hauptwohnsitz hatte.
Zitat :Mein Vater ist verstorben und wurde- ohne mein Wissen -von meiner Schwester beerdigt.
Ich habe das Erbe ausgeschlagen -sowie alle anderen lVerwandtenauch,da der Nachlass durch langen Pflegeheimaufenthalt verschuldet ist.
Das entbindet weder von der Bestattungspflicht noch ggf. von der Kostentragungspflicht.
Wenn es keinen Ehegatten gibt, stehen die Kinder als nächstes in der Reihe der Bestattungspflichtigen, die die Bestattung zu organisieren haben.
Das wurde hier erfüllt, von der Schwester.
Wieso die nicht die anderen Verwandten informiert hat, kann dahingestellt bleiben. Und die Bestattung muss in aller Regel innerhalb einer Woche erfolgen.
Wieso der Nachlass durch den Pflegeheimaufenthalt überschuldet sein kann, ist unklar. Wenn der Betreffende die Kosten nicht selbst zahlen kann, zahlt das Sozialamt, es sei denn, es gäbe Unterhaltspflichtige (z.B. Kinder), die ein so hohes Einkommen haben, daß sie die Kosten oder einen Teil davon zahlen müssen.
War hier wohl nicht der Fall.
Zitat:Jetzt bekam ich einen Brief von meiner Schwester mit den Rechnungen für die Bestattung mit der Aufforderung 50% der Bestattungskosten zu überweisen—-ansonsten wird sie Klage einreichen.
Die Forderung ist völlig korrekt, wenn es denn nur zwei Kinder gibt und keinen noch lebenden Ehegatten.
Ob tatsächlich beide Kinder jeweils die Hälfte zahlen müssen, hängt von der "wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit" der Betreffenden ab. Ein Geringverdiener ist nicht unterhaltspflichtig seinen Eltern gegenüber. Wenn also z.B. eines der Kinder ausreichend gut verdient und das andere Kind nicht, muss das gutverdienende Kind die Kosten allein tragen. Zu den genauen Zahlen kann man eine Beratungsstelle fragen, oder einen Anwalt.
Zitat:Ehrlicherweise erscheinen mir die Kosten normal (Gesamtkosten 6500 Euro)
Das ist schon recht hoch, für eine würdige, aber bescheidene Bestattung. "Holzkiste" geht nicht, "Eichenholzsarg mit Seide ausgeschlagen" muss aber auch nicht sein.
Zitat:Muss ich die hälftigen Kosten übernehmen.
Wenn man
a) ausreichend wirtschaftlich leistungsfähig ist
und
b) die Kosten angemessen und nicht überhöht sind:
Ja. Muss man.
Sind die Kosten überhöht, kann man anteilig kürzen.
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