Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur gesetzlichen Erbfolge und den Steuerklassen für folgenden Fall:
Eltern haben 3 Töchter
Alle Töchter sind verheiratet
2 der 3 Töchter haben Kinder
Die Eltern sind bereits verstorben
Was passiert nun wenn die Tochter ohne Kinder bzw. ihr Mann (Einzelkind, Eltern bereits verstorben) verstirbt?
Wenn die Tochter stirbt würden hier die Geschwister erben, korrekt? Was ist wenn der Ehemann verstirbt?
Wie verhält es sich, wenn auch die Geschwister bereits Tod sind? Erben dann die Kinder?
Viele Grüße
Sebastian
Wer sind die gesetzlichen Erben
19. Juli 2020
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Frage vom 19. Juli 2020 | 13:09
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Wer sind die gesetzlichen Erben
Testament oder Erbe?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 19. Juli 2020 | 19:40
Von
Status: Schlichter (7996 Beiträge, 4497x hilfreich)
ZitatWenn die Tochter stirbt würden hier die Geschwister erben, korrekt? :
Wenn der Ehemann bereits vorverstorben ist, ja.
Zitat:Was ist wenn der Ehemann verstirbt?
Auch dann gilt die gesetzliche Erbfolge, wenn kein Testament vorhanden ist.
Zitat:Wie verhält es sich, wenn auch die Geschwister bereits Tod sind? Erben dann die Kinder?
Ja.
Warum macht man nicht einfach ein Testament und setzt wen auch immer zu Erben ein?
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#3
Antwort vom 20. Juli 2020 | 08:32
Von
Status: Unbeschreiblich (47462 Beiträge, 16804x hilfreich)
Bei Ehepaaren ohne Kinder erbt der Ehegatten 75%. Die restlichen 25% gehen an die Erben 2. Ordnung. Das sind die Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen des verstorbenen Ehegatten.
Sollte der Ehegatten schon vorverstorben sein, geht alles an die Erben 2. Ordnung.
Beim Tod des Ehemannes sind die Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen der Ehefrau nicht gesetzlich erbberechtigt. Sollte der Ehemann der Längerlebende sein, geht sein Erbe an entfernte leibliche Verwandte, im Zweifel an den Staat.
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