Wer stellt Verkehrswert fest ?

16. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
AnnetteKöln
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 69x hilfreich)
Wer stellt Verkehrswert fest ?

hallo,meine Schwester und ich haben von unseren Eltern eine Eigentumswohnung geerbt. Wir möchten meine Schwester als Alleineigentürmerin im Grundbuch eintragen lassen. Ich werde ausbezahlt. Dazu benötigen wir aber lt. Grundbuchamt einen notariellen Vertrag,und der Notar benötigt den Verkehrswert der Wohnung.Brauchen wir das wirklich alles ? Und wer stellt so einen Verkehrswert fest ? Und weiß jemand,was das Ganze kostet ? Wäre für eine kompetente Antwort dankbar.[color=red][/color][size=12px][/size]

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

Der Vertrag muss zwingend notariell beurkundet werden. Der Notar benötigt den Wert lediglich zur Kostenberechnung , es genügt eine ungefähre Angabe. Allerdings hängt von diesem Betrag ja auch dein Auszahlungsbetrag ab. Ihr müsst euch einigen.

Ihr könntet euch bei der Immobilienabteilung einer ortsansässigen Bank erkundigen.

Die Gebühren werden nach der Kostenordnung anhand des Verkehrswerts berechnet´- ohne Wert kann man nix sagen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AnnetteKöln
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 69x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort.Ich schätze ,die Wohnung ist so 150000 Euro wert. Kann mir dann jemand sagen,wie hoch die Notarkosten ungefähr sind ??

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

Die Notargebühr für die Beurkundung des Vertrages beträgt EUR 564,-- zzgl. Schreibauslagen, Porto u. UST.

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