Wer trägt Beerdigungskosten? Müssen die Enkel-Kinder auch das Erbe ausschlagen?

3. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
Vani123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Wer trägt Beerdigungskosten? Müssen die Enkel-Kinder auch das Erbe ausschlagen?

Ich weiß, es wurde schon zig mal durchgekaut, aber die Situationen sind ja dann doch immer wieder anders.

Man nehme an:
Einem 70-jähriger Mann geht es gesundheitlich sehr schlecht und er wird bald sterben. Er hinterlässt:
1 Ex-Frau mit 3 Kinder und 1 verstorbenen Kind
1 Ehe-Frau mit 1 Kind.
Und noch viele Enkel-Kinder.

Der Mann erhält Rente und Grundsicherung. Die Ehefrau Hartz4. Der Mann ist hoch verschuldet. Also würden alle Kinder und die Ehefrau im Todesfall das Erbe ausschlagen.
1. Frage: Müssen die Enkel-Kinder auch das Erbe ausschlagen?

Wenn bei einem Ableben die Ehefrau Bestattungsinstitut, etc. organisiert, dann steht sie in der Pflicht zu zahlen. Da sie das aber nicht kann (Hartz4) würde sie damit zum Arbeitsamt gehen.
2. Frage: Was würde das Amt in dem Fall tun? Die Kosten übernehmen und sich von den Kindern wiederholen? Gar nichts machen und von der Ehefrau verlangen, dass sie die Kosten von den Kindern eintreibt?
3. Frage: Das verstorbene Kind hinterließ Mann und Kinder. Würden die dann in die Zahlungspflicht genommen werden?

4. Frage: Gibt es andere Antworten auf die beiden vorherigen Fragen, wenn die Ehefrau eine spezielle Bestattung (Fried-Wald) vornehmen lässt?

Der Mann hat derzeit bei seinem Kind aus 2ter Ehe Schulden in Höhe von ca. 12.000 €. Hierüber gibt es keinen Zahlungsnachweis mehr.
5. Frage: Würde es Sinn machen sich einen Schuldschein von ihm unterschreiben zu lassen?

Ich hoffe auf Antworten ;)

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-- Editiert am 03.08.2010 16:30

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5 Antworten
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#1
 Von 
guest-12305.08.2010 09:42:05
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 29x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Vani123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank schonmal für die Antwort.

Die Ehefrau könnte sich also den Weg zum Arbeitsamt sparen und müsste direkt zum Sozialamt. Okay, das ist schonmal geklärt vielen Dank.

Bundesland ist Hessen. Was würde das Sozialamt dann machen? An die Kinder wenden oder die Ehefrau "alleine" lassen, dass sie sich selbst an die Kinder wendet.
Bei ihrem leiblichen Kind ist es auch kein Problem. Der würde zahlen. Aber die Kinder aus erster Ehe - wer weiß, wer weiß.

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#3
 Von 
guest-12305.08.2010 09:42:05
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 29x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49441 Beiträge, 17380x hilfreich)

quote:
Das Sozialamt müsste die Kosten übernehmen, wenn die Wittwe bedürftig ist.


So einfach ist das nicht. Wenn die Witwe finanziell nicht in der Lage ist, die Beerdigungskosten zu übernehmen, dann wendet sich das Sozialamt bezüglich der Kostenübernahmeforderung auch an die Kinder und Enkel.

zu Frage 1: Ja

zu Frage 2: Znächst einmal muss derjeinge die Kosten tragen, der die Beerdigung beauftragt hat. Das Sozialamt würde sich übernommene Kosten von Kindern und Enkeln wiederholen.

zu Frage 3: Der Ehemann des verstorbenen Kindes würde nicht in die Zahlungspflicht genommen.

zu Frage 4: Nein. Das Sozialamt übernimmt nur zwingend erforderliche Bestattungskosten, also die Kosten einer Sozialbestattung. Sonderwünsche sind im Zweifel von demjenigen zu zahlen, der das beauftragt hat.

zu Frage 5: Nein

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#5
 Von 
guest-12305.08.2010 09:42:05
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 29x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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