Wer trägt die Bestattungskosten? Erbe ausschlagen oder antreten?

23. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
AS670703
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wer trägt die Bestattungskosten? Erbe ausschlagen oder antreten?

Hallo zusammen,

mal angenommen:
Eine Mutter mit drei Kindern lebt im Seniorenheim, eines der Kinder hat eine Generalvollmacht. Wenn diese Mutter stirbt, sind alle drei Kinder gleichberechtigt bestattungspflichtig. Sie hat schriftlich verfügt, wie sie bestattet werden will, ein Testament gibt es nicht, sie hat auch kein nennenswertes Vermögen, das wurde fürs Heim verbraucht. Die drei Kinder sind zerstritten und der Kontakt beschränkt sich nur aufs Nötigste, was die Mutter betrifft. Bis zum 31.12.2019 waren zwei Kinder unterhaltspflichtig, eines nicht.

Nach ihrem Tod muss der Bestatter beauftragt und die Beerdigung in die Wege geleitet werden, sowie ein Grabstätte angemietet werden. Was dann vermutlich das Kind mit der Vollmacht machen wird. Derjenige, der das in Auftrag gibt, zahlt auch dafür. Vom Friedhofsamt hat man den Rat bekommen, alle drei Geschwister auf die Rechnung setzen zu lassen, damit nicht einer alleine alles bezahlen muss.

Meine erste Frage: ist das überhaupt möglich? Kann man beim Bestatter alle drei auf die Rechnung eintragen lassen? Man kann ja viel erzählen, wenn der Tag lang ist und wie will man beweisen, dass die anderen beiden tatsächlich die Geschwister sind? Irgendeine Art von Vollmacht würde von den Geschwistern garantiert nicht unterschreiben.

Da es kein Testament gibt, sind alle drei Geschwister gleich erbberechtigt. Meine zweite Frage: was aber, wenn diese das Erbe ausschlagen? Wer kommt dann für die Bestattungskosten auf? Die Eltern der Mutter sind tot, die Geschwister auch, es gibt noch Enkel, die aber das Erbe vermutlich auch ausschlagen würden. Müssen sich dann die 3 Kinder die Kosten teilen?

Dritte Frage: sollte doch eines der Kinder das Erbe antreten, kann dann der Erbe, der alle vorhandenen Mittel für die Bestattung einsetzen würde, die aber nicht ausreichen werden, von den beiden anderen Geschwistern verlangen, sich an den Bestattungskosten zu beteiligen? Oder ist der Erbe durch Antritt alleine dafür verantwortlich?

Wie sieht es aus, wenn das Kind mit der Vollmacht die Bestattung in die Wege leitet, nach dem Motto, einer muss es ja machen, aber das Erbe ausschlägt, um nicht alleine die Kosten tragen zu müssen, und eines der Geschwister das Erbe antritt. Kann dann der Erbe alles wieder rückgängig machen?

Würde mich über Hilfe sehr freuen.




-- Editiert von AS670703 am 23.07.2020 01:49

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat (von AS670703):
Meine erste Frage: ist das überhaupt möglich? Kann man beim Bestatter alle drei auf die Rechnung eintragen lassen?

M.E. ist das nicht möglich. Im Außenverhältnis (dem Bestatter gegenüber) haftet der Auftraggeber für die Kosten.
Zitat:
Da es kein Testament gibt, sind alle drei Geschwister gleich erbberechtigt. Meine zweite Frage: was aber, wenn diese das Erbe ausschlagen? Wer kommt dann für die Bestattungskosten auf? Die Eltern der Mutter sind tot, die Geschwister auch, es gibt noch Enkel, die aber das Erbe vermutlich auch ausschlagen würden. Müssen sich dann die 3 Kinder die Kosten teilen?

Ja, wenn alle Kinder ausschlagen müssen diese trotzdem die Bestattungskosten übernehmen. Das ist im Bestattungsgesetz des Bundeslandes geregelt.
Zitat:
Dritte Frage: sollte doch eines der Kinder das Erbe antreten, kann dann der Erbe, der alle vorhandenen Mittel für die Bestattung einsetzen würde, die aber nicht ausreichen werden, von den beiden anderen Geschwistern verlangen, sich an den Bestattungskosten zu beteiligen? Oder ist der Erbe durch Antritt alleine dafür verantwortlich?

Grundsätzlich gilt: solange es einen Erben gibt, hat dieser die Bestattungskosten zu tragen.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1968.html
Zitat:
Wie sieht es aus, wenn das Kind mit der Vollmacht die Bestattung in die Wege leitet, nach dem Motto, einer muss es ja machen, aber das Erbe ausschlägt, um nicht alleine die Kosten tragen zu müssen, und eines der Geschwister das Erbe antritt. Kann dann der Erbe alles wieder rückgängig machen?

Was denn rückgängig machen?tmessage]-- Editiert von AS670703 am 23.07.2020 01:49[/editmessage]

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#2
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Theoretisch ist das tatsächlich möglich. Allerdings wird sich kaum ein Bestatter finden, der das macht. Alleine schon weil er keinen Rechtsanspruch gegenüber denen hat, die nicht unterschreiben.

Ich würde trotzdem dazu raten, dies mit dem Bestatter soweit zu klären, dass er die anteilige Rechnung auch an die anderen Kinder raus schickt. Das Geld wird er aber am Ende vom Auftraggeber sehen wollen. Auf Leistung ohne Zahlung hat er nämlich auch keine Lust.

Als Auftraggeber hat man übrigens auch dafür zu sorgen, dass die Bestattung angemessen ist. Der Wille der Verstorbenen ist zwar zu berücksichtigen, aber wenn da jetzt Mahagoni-Sarg und Wahlgrab mit Monument ect. drauf steht, dann muss das so nicht berücksichtigt werden. Eine Bestattung die den Lebensverhältnissen nicht angemessen ist (was bei keinem Erbe der Fall sein sollte) und dadurch von Dritten getragen werden muss kann eben nicht unendlich teuer werden.

Speziell auch auf die Grabstätte gesehen, unter Umständen ist ein teilanonymes Grab schon ausreichend (sofern keine religiösen Gründe dagegen sprechen), dass ist aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Bayern ist der "Sparzwang" nicht ganz so eng was die Grabstätte betrifft.

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#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat:
Bis zum 31.12.2019 waren zwei Kinder unterhaltspflichtig, eines nicht.

Das spricht dafür, daß zwei Kinder wirtschaftlich leistungsfähig sind, eines nicht. Dann bleiben die Bestattungskosten an den beiden leistungsfähigen Kindern hängen. Ist nicht anders als bei der Unterhaltspflicht.

Wer nicht ausreichend leistungsfähig ist, muss die Bestattungskosten nicht übernehmen, auch wenn er Bestattungspflichtiger ist. Die Kosten fallen dann auf die anderen Bestattungspflichtigen zurück, und da es hier weitere Kinder gibt, die leistungsfähig sind, auf diese.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#4
 Von 
AS670703
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vorab schonmal vielen Dank für die Antworten!

Dass der Bestatter das nicht akzeptieren muss, hatte ich schon vermutet und befürchtet. Also ist es sinnvoll, vorab einen Bestatter auszuwählen und mit diesem zu sprechen.

Wenn alle Kinder das Erbe ausschlagen, aber trotzdem zahlungspflichtig sind, wie passt das zeitlich zusammen mit der Bestattungspflicht? Der Bestatter muss ja zügig eingeschaltet werden. Wer macht das dann? Der Staat? Das Sozialamt? Wird dann der Bestattungswunsch der Mutter berücksichtigt?

Momentan sieht es so aus, dass Kind A und B unterhaltspflichtig waren und sagen, sie hätten schon genug bezahlt und wollen nichts zahlen und auch nichts mit der Bestattung zu tun haben. Kind C war nicht unterhaltspflichtig, hat die Generalvollmacht und würde sich auch um die Bestattung kümmern, kann diese aber nicht alleine bezahlen. Daher die Frage, ob man das Erbe antreten kann und wenn dies nicht ausreicht, ob man dann von den Geschwistern verlangen kann, sich anteilig an den Restkosten zu beteiligen. Oder kann man sich damit an das Sozialamt wenden und dort einen Antrag stellen?

Die von der Mutter gewünschte Bestattung ist schlicht und einfach und angemessen.



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#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat (von AS670703):
Wenn alle Kinder das Erbe ausschlagen, aber trotzdem zahlungspflichtig sind, wie passt das zeitlich zusammen mit der Bestattungspflicht? Der Bestatter muss ja zügig eingeschaltet werden. Wer macht das dann?

Immer noch die Kinder. Wenn diese sich nicht einigen können, wird vom Ordnungsamt die Bestattung angeordnet und die Kosten bei den Erben/Kindern eingefordert.
Zitat:
Momentan sieht es so aus, dass Kind A und B unterhaltspflichtig waren und sagen, sie hätten schon genug bezahlt und wollen nichts zahlen und auch nichts mit der Bestattung zu tun haben.

So läuft das aber nicht.
Zitat:
Oder kann man sich damit an das Sozialamt wenden und dort einen Antrag stellen?

Nein, es sind Kinder da, die ein entsprechendes Einkommen haben.

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#6
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Zitat (von AS670703):
Wenn alle Kinder das Erbe ausschlagen, aber trotzdem zahlungspflichtig sind, wie passt das zeitlich zusammen mit der Bestattungspflicht? Der Bestatter muss ja zügig eingeschaltet werden. Wer macht das dann? Der Staat? Das Sozialamt? Wird dann der Bestattungswunsch der Mutter berücksichtigt?


In solchen Fällen übernimmt das regelmäßig das Ordnungsamt. Die Wünsche der Mutter werden hierbei nicht berücksichtig, es erfolgt eine einfache Bestattung die der Region angemessen ist. Heißt meistens Einäscherung in einem einfachen Sarg, keine Schmuckurne, keine Trauerfeier oder so und ein anonymes oder teilanonymes Grab.

Damit wären die Kinder aber nicht aus dem Schneider, weil das Ordnungsamt sich das dann von den Bestattungspflichtigen zurück holt.

Eine Bestattung über das Sozialamt läuft ähnlich, wenn auch ein bisschen würdevoller. Eine kleine Trauerfeier ist hier meistens auch mit drin. Dazu müsste aber ein Antrag gestellt werden und kein Bestattungspflichtiger dürfte wirtschaftlich leistungsfähig sein.

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#8
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3555 Beiträge, 562x hilfreich)

Zitat (von AS670703):
gibt es nicht, sie hat auch kein nennenswertes Vermögen, das wurde fürs Heim verbraucht.

Sie hat 5000 € Schonvermögen und von diesem können die Bestattungskosten bezahlt werden.

Warum soll das Sozialamt, also die Allgemeinheit dafür bezahlen bzw. die Beerdigung organisieren.


0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Sie hat 5000 € Schonvermögen und von diesem können die Bestattungskosten bezahlt werden.


Echt? Es ist inzwischen Pflicht hier auch wirklich die 5.000 zu erreichen? Wusste ich gar nicht, bitte belegen.

Oder belege woher du weißt dass die Frau das Geld hat.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3555 Beiträge, 562x hilfreich)

Zitat (von palino):
Echt? Es ist inzwischen Pflicht hier auch wirklich die 5.000 zu erreichen? Wusste ich gar nicht, bitte belegen..


Es steht weiter oben, dass ihr Vermögen fürs Heim verbraucht wurde. Vielleicht lag sie mit der Summe auch drunter, dann wurde das Schonvermögen aber nicht fürs Heim verbraucht.

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