Hallo,
folgende Situation:
mein Vater ist vor kurzem verstorben und ich habe heute beim Amtsgericht das Erbe ausgeschlagen. In der Wohnung steht ein großes Aquarium mit Buntbarschen drin.
Auf meine Frage, was aus den Fischen wird hat die Rechtspflegerin in das Schriftstück was ich dort für die Ausschlagung unterschreiben musste folgenden Wortlaut mit aufgenommen:
"...Ich beantrage die Einleitung einer Nachlasspflegschaft, da sich zur Zeit keiner um die Fische kümmert..."
Nun bin ich beim nochmaligen Durchlesen über diesen Satz gestolpert. Entstehen für mich dabei nun Kosten? Oder ist das ein üblicher Passus? "Nur" weil ich mir Gedanken um den Verbleib der Fische mache, möchte ich keinen Nachlasspfleger bezahlen müssen.
Vielen Dank schon jetzt für die Hilfe!
Wer trägt die Kosten für Nachlasspflege bei Ausschlagung des Erbes?
5. Januar 2017
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Frage vom 5. Januar 2017 | 22:26
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Wer trägt die Kosten für Nachlasspflege bei Ausschlagung des Erbes?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 6. Januar 2017 | 09:48
Von
Status: Lehrling (1587 Beiträge, 976x hilfreich)
Ob das üblich ist, weiß ich nicht. Kosten entstehen dir nicht.
Und jetzt?
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