Wer übernimmt die Beerdigungskosten bei zwei Söhnen, wenn beide das Erbe ausschlagen?

9. Oktober 2003 Thema abonnieren
 Von 
tinga1965
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wer übernimmt die Beerdigungskosten bei zwei Söhnen, wenn beide das Erbe ausschlagen?

Hallo,

ich bin neu hier und hätte eine Frage:

Wer übernimmt die Beerdigungskosten (Verstorbene Sozialhilfeempfängerin) bei zwei Verwandten (Söhne), wenn beide das Erbe ausschlagen ( wegen Schulden) und einer der Söhne Sozialhilfeempfänger ist? Werden die Kosten geteilt oder muß der berufstätige Sohn die Kosten alleine tragen? Beide Söhne haben beim Bestatter die Beerdigung in Auftrag gegeben.

Über Antworten würde ich mich sehr freuen und bedanke mich schon im voraus.

MFG
Corina

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Ihr Bruder und Sie sind trotz Erbausschlagung verpflichtet die Kosten der Beerdigung zu tragen - einmal nach 1986 BGB und zum andern nach der jeweils im Bundesland gültigen BestattungsVerordnung. Sie sind jeweils Gesamtschuldner - d.h. die Stadt kann vom zahlungskräftigeren Sohn die Kosten in voller Höhe verlangen.

Gruß
MCNeubert

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