A setzt seinen Ehepartner B, nicht blutsverwandt mit den Kindern, zum Vorerben ein und die Kinder C und D zum Nacherben. Wenn eines der Kinder vor Eintritt des Nacherbfalls stirbt, erhält das überlebende Kind laut Testament die Erbschaft komplett. Nun ist es so, dass die Kinder beide vor Eintritt des Nacherbfalls sterben. Erbt jetzt am Ende das Kind von B (nicht verwandt mit A) oder die Erben von C und D?
Wer wird hier Nacherbe?
13. März 2019
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Frage vom 13. März 2019 | 11:50
Von
Status: Praktikant (594 Beiträge, 117x hilfreich)
Wer wird hier Nacherbe?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 13. März 2019 | 15:54
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16840x hilfreich)
Durch das Vorversterben der Nacherben wird B zum Vollerben. Somit erbt am Ende das Kind von B.
#2
Antwort vom 14. März 2019 | 08:58
Von
Status: Praktikant (961 Beiträge, 603x hilfreich)
Zitat:Durch das Vorversterben der Nacherben wird B zum Vollerben.
Das bedeutet, das man nicht nur C und D, sondern auch die eventuellen Nachkommen von C und D mit als Nacherben in das Testament aufnehmen muss, damit das Kind von B kein Erbe wird?
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#3
Antwort vom 14. März 2019 | 09:06
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16840x hilfreich)
Zitat:Das bedeutet, das man nicht nur C und D, sondern auch die eventuellen Nachkommen von C und D mit als Nacherben in das Testament aufnehmen muss, damit das Kind von B kein Erbe wird?
Ja und wenn C und/oder D Nachkommen haben, dann sollte man ohnehin darüber nachdenken, wie sinnvoll oder fair es ist, C und D gegenseitig als Ersatznacherben zu benennen. Da hielte ich es für sinnvoller die jeweiligen Abkömmlinge als Ersatznacherben einzusetzen.
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