Liebe Gemeinde,
die Überschrift spiegelt nicht im Geringsten das Chaos wieder, was vorherrscht.
Person A hat seinen Vater verloren (Herzinfarkt), zu dem aus persönlichen Gründen seit 1986 kein Kontakt bestand. Person A hat zwei Geschwister, alle haben das Erbe ausgeschlagen. Ein Cousin war am letzten Tag der Ausschlagungsfrist beim Nachlassgericht, wo jedoch auffiel, dass der Ausweis abgelaufen war, somit konnte er das Erbe nicht ausschlagen und gilt seitdem als "potentieller Erbe". Trotz dieses Ereignisses werden der Erstgeborenen des Verstorbenen nun sämtliche Rechnungen gesandt. Auf Nachfrage, warum man diese denn nicht gleich dem Erben schickt, bekam sie die Antwort, dass sie diese Rechnungen im Vorfeld begleichen müsse und sich das Geld dann vom Cousin wiederholen könne.
Meine wichtige Frage in dieser Angelegenheit: Wird dies tatsächlich so gehandhabt?
Vielen lieben Dank für eine kurzfristige Antwort.
Wer zahlt Beerdigung?
8. August 2024
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Frage vom 8. August 2024 | 18:53
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 1x hilfreich)
Wer zahlt Beerdigung?
#1
Antwort vom 8. August 2024 | 19:22
Von
Status: Unbeschreiblich (34349 Beiträge, 17776x hilfreich)
Wird dies tatsächlich so gehandhabt? Ja, sofern mit "sämtliche Rechnungen" die Rechnung über die Bestattung gemeint ist- einfach mal "Bestattungspflicht" googeln oder das Bestattungsgesetz des betreffenden Bundeslandes lesen. Allerdings trifft die Bestattungspflicht alle Kinder gleichmäßig, nicht nur den Erstgeborenen.
#2
Antwort vom 8. August 2024 | 19:30
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 1x hilfreich)
Zitat :Allerdings trifft die Bestattungspflicht alle Kinder gleichmäßig, nicht nur den Erstgeborenen.
Ein Antrag auf Kostenübernahme bei der zuständigen Stadt wurde gestellt, jedoch mit dem Grund, dass es ja nun einen potentiellen Erben gibt und dies NICHT die Erstgeborene ist, abgelehnt. Ist das in diesem Fall wirklich eine bedauernswerte Lücke im Gesetz oder gibt es eine Chance, doch noch Hilfe zu bekommen?
(Vielen lieben Dank für die Antwort, auch, wenn ich sie mir anders gewünscht habe.)
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#3
Antwort vom 8. August 2024 | 19:38
Von
Status: Unbeschreiblich (128886 Beiträge, 41147x hilfreich)
Zitat :sämtliche Rechnungen
Bedeutet was konkret?
Fußpflege, Essen auf Rädern, Krankenwagen, ...?
#4
Antwort vom 8. August 2024 | 19:43
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 1x hilfreich)
Zitat :Bedeutet was konkret?
Nun musste ich etwas schmunzeln... Auch, wenn's mit der Antwort nicht geplant war.
Ich meinte sämtliche Rechnungen, die direkt mit dem Tod in Verbindung stehen und nun beglichen werden sollen. Angefangen vom Amtsarzt, über Kosten des Krematoriums, bis hin zur Leichenschau und Friedhofsgebühr.
#5
Antwort vom 8. August 2024 | 20:06
Von
Status: Unbeschreiblich (128886 Beiträge, 41147x hilfreich)
Zitat :Auch, wenn's mit der Antwort nicht geplant war.
Stimmt, mir ist genau so was passiert. Teilweise haben sie sogar einfach meine Anschrift reingesetzt.
Zitat :gilt seitdem als "potentieller Erbe".
Bedeutet was konkret?
Das die Ausschlagung nachgeholt wird, wenn er wieder ein gültiges Dokument hat?
Zitat :Ein Antrag ... abgelehnt.
Gab es die Ablehnung als Bescheid?
Dann würde ich Widerspruch einlegen, sofern die Frist noch nicht abgelaufen ist.
#6
Antwort vom 8. August 2024 | 20:21
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 1x hilfreich)
Zitat :Gab es die Ablehnung als Bescheid?
Dann würde ich Widerspruch einlegen, sofern die Frist noch nicht abgelaufen ist.
Ich habe gerade nachgeschaut, die würde tatsächlich morgen ablaufen. Wie kann ich diesen Einspruch begründen? Oder würde ein einfacher Zweizeiler reichen, dass erneut um Überprüfung gebeten wird?
Ich danke Ihnen schon jetzt vielmals für die Hilfe... Ich glaube, ich habe mich noch nie so überfordert gefühlt.
#7
Antwort vom 8. August 2024 | 21:21
Von
Status: Unbeschreiblich (128886 Beiträge, 41147x hilfreich)
Zitat :Wie kann ich diesen Einspruch begründen
Das hängt davon ab, ob die Erbausschlagung noch in der Schwebe ist oder nicht.
#8
Antwort vom 8. August 2024 | 22:06
Von
Status: Unbeschreiblich (50034 Beiträge, 17528x hilfreich)
Zitat :Allerdings trifft die Bestattungspflicht alle Kinder gleichmäßig, nicht nur den Erstgeborenen.
Das hängt vom Bundesland ab. Z.B. in Brandenburg wird zuerst das älteste Kind verpflichtet.
Zitat :Meine wichtige Frage in dieser Angelegenheit: Wird dies tatsächlich so gehandhabt?
Hinsichtlich der Beerdigungskosten: Ja
Zitat :Das hängt davon ab, ob die Erbausschlagung noch in der Schwebe ist oder nicht.
Für die Bestattungspflicht nach dem Bestattungsgesetz des Bundeslandes ist es irrelevant, wer Erbe geworden ist. Den Einspruch kann man daher nicht damit begründen, dass es einen Erben gibt.
Zitat :Wie kann ich diesen Einspruch begründen?
Aus dem Sachverhalt ergibt sich kein Grund für einen Einspruch.
#9
Antwort vom 8. August 2024 | 22:13
Von
Status: Unbeschreiblich (128886 Beiträge, 41147x hilfreich)
Zitat :Aus dem Sachverhalt ergibt sich kein Grund für einen Einspruch.
Wenn die Begründung der Ablehnung schlicht falsch ist, dann dürfte das einer der besten Gründe für einen Widerspruch sein ...
#10
Antwort vom 9. August 2024 | 08:52
Von
Status: Frischling (40 Beiträge, 5x hilfreich)
Die Stadt übernimmt die Kosten doch nur, wenn die Bestattungspflichtigen bedürftig sind, also Sozialhilfe, beziehen. Darüber schreiben sie aber nichts.
#11
Antwort vom 9. August 2024 | 11:19
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 1x hilfreich)
Zitat :Die Stadt übernimmt die Kosten doch nur, wenn die Bestattungspflichtigen bedürftig sind, also Sozialhilfe, beziehen. Darüber schreiben sie aber nichts.
Die Erstgeborene bezieht EU-Rente.
#12
Antwort vom 9. August 2024 | 11:58
Von
Status: Unbeschreiblich (39725 Beiträge, 6501x hilfreich)
Das muss nicht bedeuten, dass sie sozialhilferechtlich bedürftig ist.Zitat :Die Erstgeborene bezieht EU-Rente.
Man kann einen Widerspruch/Einspruch auch fristwahrend heute senden... und eine Begründung nachliefern.
#13
Antwort vom 9. August 2024 | 12:30
Von
Status: Frischling (40 Beiträge, 5x hilfreich)
Die Begründung ist ja der Knackpunkt. Kommt auf die Höhe der Rente an. Wenn diese nur knapp über dem Sozialhilfesatz liegt, wäre das eine Möglichkeit.
#14
Antwort vom 9. August 2024 | 12:32
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 1x hilfreich)
Zitat :Das muss nicht bedeuten, dass sie sozialhilferechtlich bedürftig ist.
Das Nachlassgericht gab an: Der Cousin sei potentieller Erbe. Sie müsse in Vorkasse gehen und könne sich das Geld von ihm wiederholen. Wie liefe dieser Prozess dann ab? Man bezahlt, ein Anwalt wird wegen Ignorieren hinzugezogen und dieser würde dann im schlimmsten Fall die Angelegenheit vor Gericht bringen? Oder wird in solchen Fällen anders verfahren?
(Danke für die Hilfe!!! Ich bin wirklich unheimlich dankbar...)
#15
Antwort vom 9. August 2024 | 13:18
Von
Status: Unbeschreiblich (39725 Beiträge, 6501x hilfreich)
Ja, schon klar:Zitat :Das Nachlassgericht gab an:
Das Nachlassgericht kennt doch weder die Bedürftigkeiten noch die Rentenhöhen von irgendwem.
Es stellt zunächst nur fest, wer hier pot. Erbe wäre.
1. Vielleicht nennst du mal wenigstens das Bundesland? Für das geltende Bestattungsgesetz...
A ist Erstgeborene mit EU-Rente. B+C als Geschwister haben bereits ausgeschlagen.
2. Cousin ist pot. Erbe und sollte sich schnellstens einen vorläufigen P-Ausweis beschaffen. Den gibts beim Meldeamt sofort.
Dann kann der Cousin damit auch das Erbe ausschlagen.
3. A muss nicht jetzt sofort die Rechnungen bezahlen.... geht vermutlich so oder so nicht.
4. Es ist auch keine Lücke im Gesetz.
Das ist doch jetzt völlig uninteressant.Zitat :Wie liefe dieser Prozess dann ab?
JETZT braucht A weder einen Anwalt noch ein Gericht noch irgendwas bezahlen.
Heute kann A einen Zweizeiler an die Stadt schreiben, dass sie fristwahrend Widerspruch gegen die Ablehnung des Kostenübernahme-Antrages erhebt.
Die Begründung folge zeitnah.
Nochmal gefragt: Erhält A außer ihrer EU-Rente auch Leistungen vom Sozialamt/Sozialhilfe? Oder Wohngeld von der Wohngeldstelle der Stadt?
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