Wer zahlt Kosten für Wohnungsräumung?

2. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
libulla
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 13x hilfreich)
Wer zahlt Kosten für Wohnungsräumung?

Es gibt eine Vollerben, einen Pflichteilberechtigten ( ich)
In der Passiva erscheint eine Rechnung : " Entrümpelung der Wohnung" der Erblasserin: 3200,00 Euro. Hierbei handelt es sich aber um eine Wohnungsauflösung - mit nicht minderwertigem Hausrat !!
U.a. auch : Wohnung in besenreinen Zustand hergestellt.
Frage : Gehört nicht der ges. Hausrat zum Erbe des Vollerben, somit auch der Abtransport in seine alleinige Zuständigkeit?
Eine Aufstellung der Einrichtungsgegenstände wurde nicht vorgenommen .
Muss ich anteilig die Kosten der besenreinen Herstellung der Wohnung bezahlen? Ich muss klagen, da der Vollerbe auf die Passiva besteht.

-- Editiert von libulla am 02.12.2007 10:04:54

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47612 Beiträge, 16829x hilfreich)

Die Räumungskosten sind Nachlassverbindlichkeiten und mindern das Erbe entsprechend.

Da das Erbe sinkt, mindert sich der Pflichtteil entsprechend. Der Pflichtteilsberechtigte muss aber auf keinen Fall die vollen Räumungskosten tragen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
libulla
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 13x hilfreich)

...ich muss nicht die vollen räumungskosten tragen:
ist damit gemeint, dass ich- in diesem fall natürlich nur mit 1/4 belastet werde,
oder,
ich von den 3200,- Euro noch etwas in Abzug bringen kann, um dann davon 1/4 zu ermitteln.
mfg
libulla

13x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Das heißt, dass die € 3.200,- von dem Erbe abgezogen werden bevor dein Pflichtteil ermittelt wird.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47612 Beiträge, 16829x hilfreich)

Es ist damit gemeint, dass Du in diesem Fall nur mit 1/4 belastet wirst, vorausgesetzt, Dein Pflichtteilsanspruch beträgt 1/4.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
WWarweg
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber Achtung:
Die Räumungskosten werden bei der Ermittlung der Erbschaftssteuer nicht abgezogen!
(FG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.5.2019, Az. 7 K 2712/18)

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