Moin.
Vater (Ehefrau schon verstorben) verscheidet, ist mittellos. Beerdigung wird vom Ordnungsamt vorgenommen, da sich niemand dazu bereit erklärt. Erben nicht vorhanden.
Bestattungskosten sind nun von den drei volljährigen Kindern zu tragen.
Kind 1: Normalverdiener.
Kind 2: ALGII - Empfänger, keinerlei Vermögen
Kind 3: Geistig schwerbehindert, lebt im Heim, also ebenfalls keinerlei Einkünfte/Vermögen.
Werden die Bestattungskosten nun durch 3 geteilt, so dass Kind 1 ein Drittel zahlt, die anderen zwei Drittel vom Sozialamt getragen werden?
Oder ist es möglich, dass von Kind 1 die gesamte Summe gefordert wird und Kind 1 selbst zusehen muss, von den anderen beiden deren Anteile zu bekommen (was praktisch unmöglich ist)?
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"Vor Gericht und auf See sind wir alle in Gottes Hand."
WerdeBestattungskosten vom Ordnungsamt aufgeteilt?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Das Amt kann die gesamten Bestattungskosten von Kind 1 einfordern.
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Von den anderen ist wohl kaum etwas zu holen!
Auch wenn keinerlei Bezug bestand, so muss Kind 1 dann leider zahlen.
allerdings würde ich die Kostenposten überprüfen, ob alles so sein muss und nicht günstiger ging : wenn schon Internet dann mal googlen, wie die Grundkosten sind.......man weiß ja nie
lg
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"Nimm das Leben nicht so schwer, es ist ja nicht von Dauer )"
Von den anderen ist wohl kaum etwas zu holen!
Auch wenn keinerlei Bezug bestand, so muss Kind 1 dann leider zahlen.
allerdings würde ich die Kostenposten überprüfen, ob alles so sein muss und nicht günstiger ging : wenn schon Internet dann mal googlen, wie die Grundkosten sind.......man weiß ja nie
lg
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"Nimm das Leben nicht so schwer, es ist ja nicht von Dauer )"
#...allerdings würde ich die Kostenposten überprüfen, ob alles so sein muss und nicht günstiger ging#
Hier wurde die Bestattung vom Ordnungsamt in Auftrag gegeben, das ist dann schon ein "Armenbegräbnis".
#Beerdigung wird vom Ordnungsamt vorgenommen, da sich niemand dazu bereit erklärt.#
Es gibt in Deutschland eine Bestattungspflicht der Angehörigen!
-- Editiert am 02.07.2011 11:02
quote:
Es gibt in Deutschland eine Bestattungspflicht der Angehörigen!
"Wenn für die Bestattung der Leiche von den Angehörigen nicht oder nicht rechtzeitig Vorsorge getroffen wird, hat die Ordnungsbehörde der Gemeinde, auf deren Gebiet der Tod eingetreten ist oder der Tote gefunden wurde, die Bestattung zu veranlassen": § 8 Abs. 1 Satz 2 BestG NRW
Ansonsten Danke für die Antworten, Kind 1 darf also alles zahlen.
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"Vor Gericht und auf See sind wir alle in Gottes Hand."
-- Editiert am 02.07.2011 15:45
#Wenn für die Bestattung der Leiche von den Angehörigen nicht oder nicht rechtzeitig Vorsorge getroffen wird, hat die Ordnungsbehörde der Gemeinde, auf deren Gebiet der Tod eingetreten ist oder der Tote gefunden wurde, die Bestattung zu veranlassen".
Eben - hier hat sich für die Bestattung niemand bereit erklärt!
#Ansonsten Danke für die Antworten, Kind 1 darf also alles zahlen.#
So ist es.
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