Werden die Beerdigungskosten gegen den Pflichtteil angerechnet?

23. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
waltraud.ernst@tiscali.co.uk
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Werden die Beerdigungskosten gegen den Pflichtteil angerechnet?

hallo,
werden in der pflichtteilberechnung die angefallen beerdigungskosten mit einbezogen? nach dem tode meiner mutter ist mein vater alleinerbe - eine auf den namen meiner mutter abgeschlossene versicherung hat er fuer die begleichung der beerdigungskosten verwendet. werden die beerdigungskosten gegen den pflichtteil angerechnet, oder sind dies kosten, die mein vater zu bezahlen hat?
beste gruesse,
waltraud

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48392 Beiträge, 17073x hilfreich)

Nach § 1968 BGB sind die Beerdigungskosten vom Erben zu tragen.

Du musst Dich also mit einem Deinem Erbe entsprechenden Anteil beteiligen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
waltraud.ernst@tiscali.co.uk
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

danke fuer die hilfe - die regelung ist eigentlich ganz fair.
waltraud

0x Hilfreiche Antwort

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