Wert des geerbten Hauses

8. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
Jupiter5
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Wert des geerbten Hauses

Hallo

Meine Großeltern leben im eigenen Haus. Mein Opa hat vor ca 30 Jahren 7/8 des Hauses geerbt, wohnt darin und hat es liebevoll saniert. Nun müssen Sie es altersbedingt verkaufen und das 1/8 an die verbliebenen Erben auszahlen.
Welcher Wert muss nun angesetzt werden? Der von vor 30 Jahren als 7/8 des Erbes an meinen Opa gingen und 1/8 an die anderen Erben? Oder der jetzige viel höhere Wert?

Danke Euch schonmal für Eure Antworten

Gruss Klaus

-----------------
""

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4265 Beiträge, 2424x hilfreich)

Wenn die anderen Erben Miteigentümer sind, dann gehört ihnen ja der Hausanteil und dementsprechendist da das Achtel des erzielten Kaufpreises Anzusetzen.
Ist den Großeltern eigentlich bewusst, dass sie das Haus gar nicht alleine verkaufen können? Das können nur alle Eigentümer gemeinsam entscheiden.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jupiter5
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Wenn die Erben Miteigentümer sind, hätten die sich dann nicht auch an den Kosten der Modernisierung zu 1/8 beteiligen müssen?
Muss/Kann man das verrechnen?

Die Erben sollen ausgezahlt werden. Dann, wenn das Haus komplett den Großeltern gehört, wird es verkauft.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4265 Beiträge, 2424x hilfreich)

Die Renovierung wäre ohne Zustimmung der anderen Erben gar nicht zulässig, da diese schließlich auch Eigentümer sind. Wenn also der Opa liebevoll saniert hat und die anderen Erben nichts gesagt haben, dann war das vermutlich die stillschweigende Übereinkunft, dass er das auf seine eigenen Kosten darf.
Mir stellt sich da auch die Frage, ob der Großvater denn den anderen Erben irgendeine Nutzungsentschädigung zahlt? Das dürften die nämlich verlangen, schließlich habensie sonst keinen Nutzen von ihrem Eigentum.

Die Großeltern können natürlich veruschen, die anderen Erben vor dem Verkauf "auszuzahlen", sprich: ihnen ihren Anteil abzukaufen. Wenn die aber nicht wollen (und da genügt einer), dann wird das nichts und alle müssen entweder gemeinsam verkaufen oder ein Miterbe betreibt die Zwangsversteigerung zwecks Aufhebung der Gemeinschaft.

Von der Idee, dass er über das Haus frei verfügen kann, sollte sich der Großvater jedenfalls verabschieden.

-- Editiert quiddje am 09.11.2012 18:24

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 276.740 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
111.802 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen