Wert von Erbschaft erfahren?

10. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
Lillian1967
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 2x hilfreich)
Wert von Erbschaft erfahren?

Hallo. Ich habe jetzt mehrfach gelesen, dass der Erbberechtigte dem Finanzamt Auskunft über die Werte geben muß. D.h., er muß wahrscheinlich alle Kontostände sowie Gutachten über den Wert von Immobilien angeben.
Kann man auch als Nichterbe, aber Pflichtteilsberechtigter über das Finanzamt oder sonstige Institutionen über den Wert Auskunft erlangen? Oder muß man der Auskunft des Erbberechtigten Glauben schenken?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nachtschwaermer
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)

zunächst muss sich der Pflichtteilsberechtigte an den oder die Erben wenden und von denen Auskünfte verlangen und diese belegen lassen.
Anhand der Meldung der Banken über das Guthaben per Todestag können die Kontostände belegt werden.
Notfalls kann der Pflichtteilsberechigte eine Auskunftsklage einreichen.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Das Finanzamt gibt dem Nichterben keine Auskunft. Auch von den Banken wird man keine Auskunft erhalten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lillian1967
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 2x hilfreich)

Naja, Nichterbe ist relativ. Ich stehe wohl im Testament als Tochter drin, aber Eltern hatten Berliner Testament. Und ich würde gerne den Gesamtwert ( Kontostände, Wert der Immobilien, Grundstücke) in Erfahrung bringen, auch wenn ich als Direkterbe durch das Testament erstmal ausgeschlossen bin.

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