Hallo,
Nach dem Tode von Herrn S. seiner Partnerin, ist er alleiniger Erbe
geworden, unter anderem auch einer Immobilie.
Sie waren nicht verheiratet und auch keine Eingetragene Lebens Partnerschaft.
Es gibt 1 Kind von seiner Lebenspartnerin.
Dieses hat damals mündlich uns zugesagt (kurz vorm Tode ihrer Mutter, das auf das Pflichtteil verzichtet wird). Für einen Notariellen Pflichtteil Verzicht war es leider schon zu spät.
Herr S. hat jetzt das Haus von Grund an komplett renoviert, Unmengen an Kosten reingesteckt.
Jetzt kommt, nach über einem Jahr, die Tochter und besteht auf ihr Pflichtteil. Auch will sie den aktuellen Wert des Hauses über einem Sachverständigem bewerten lassen.
Die Frage die sich jetzt Herr S. stellt, wie wird das Haus bewertet?
1 Den Zustand wie er vor der Renovierung war, oder
2. wie er aktuell ist
Wertermittlung Immobilie
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Es gilt der Wert des Hauses am Todestag der Erblasserin.
Daher sollte Herr S. dem Sachverständigen sämtliche Rechnungen über seine Renovierungsarbeiten zur Verfügung stellen und nach Möglichkeit auch Fotos o.ä. aus denen hervorgeht, wie der Zustand davor war.
Vielen Dank für die Antwort.
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Selbstverständlich der Zustand, wie er zum Zeitpunkt des Erbfalls bestand, also vor der Renovierung.
Genauso fallen Wertzuwachs oder Minderung nicht in die Berechnung.
Der Erbe könnte z.B. den jetzigen Wert ermitteln und alle Renovierungskosten davon abziehen.
Dann müsste man natürlich noch diskutieren, ob die Renovierungskosten alle Wertsteigernd waren... da kann man endlos streiten.
Wenn es ein Wertgutachten zum Todeszeitpunkt gibt, dann wäre das hilfreich.
Ist natürlich geschickt von der Pflichtteilsberechtigten, erst mal zu warten bis keine guten Belege für den damaligen Wert mehr vorhanden sind...
Vielen Dank für die Antwort.
Letzteres sehe ich genauso
Zitat:Nach dem Tode von Herrn S. seiner Partnerin, ist er alleiniger Erbe geworden, unter anderem auch einer Immobilie. Sie waren nicht verheiratet und auch keine Eingetragene Lebens Partnerschaft.
Eine eingetragene Lebenspartnerschaft gab es nur bei gleichgeschlechtlichen Paaren.
Oh. Auch nicht gewusst. Danke.
Hallo, im guten Glauben falsch gehandelt! So eine Situation geht so schnell, aber aus Erfahrung weiß ich, dass es dafür eine Lösung gibt. Wichtig ist es so viele Nachweise, wie möglich zu finden. Im Zweifel auch Menschen im Umfeld bedenken und rechtzeitig ansprechen, ob diese als Zeugen zur Verfügung stehen. Nachbarn, die eine Einschätzung geben können, wenn auch nur äußerlich. Bekannte, Verwandt - z.b. auch Handwerker, die Arbeiten zu einem frühen Zeitpunkt der Renovierung durchgeführt haben, oder der Kaminkehrer......kreativ denken, kann Beweise liefern........Bei mir war es ein Mann von den Stadtwerken, der eine Einschätzung über die Zuleitungen machen sollte, der sich an den Zustand des Hauses gut erinnern konnte - das bekannte Zünglein an der Waage.
Eine erste Bewertung des Hauses habe ich über die **** machen lassen. Über diese hab ich dann auch einen regionalen Makler gefunden, der auch Sachverständiger war. Ich hoffe es wird das blaue Auge und nicht schlimmer! Alles Gute!
-- Editiert von Moderator am 11.02.2020 17:22
Danke. Sehr hilfreich.
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