Wertermittlung Immobilien

10. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
jaykayham
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 10x hilfreich)
Wertermittlung Immobilien

Es gibt unterschiedliche Meinungen zur Wertermittlung in einer Erbengemeinschaft.

Genauer gesagt geht es um ein Mehrfamilienhaus mit 10 Wohneinheiten. Wird der Gesamtwert der Immobilie im jetzigen IST-Zustand ermittelt und bewertet; oder der moegliche Maximalwert z.B. durch Verkauf der einzelnen Wohnung nach Umwandlung in Eigentumswohnungen.

Welcher Wert wird zur Ermittlung des Wertes angesehen?

Testament oder Erbe?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47456 Beiträge, 16800x hilfreich)

Zitat (von jaykayham):
Welcher Wert wird zur Ermittlung des Wertes angesehen?


Für welchen Zweck?

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#2
 Von 
jaykayham
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 10x hilfreich)

Zwecks Auszahlung, nicht alle in der Erbengemeinschaft moechten ihre Anteile behalten. Es macht ha schon einen Unterschied ob man ein Mietobjekt oder 10 moegliche Eigentumswohnungen bewerten laesst...

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7100 Beiträge, 1480x hilfreich)

Für mich zählt nur der Ist-Zustand

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3496 Beiträge, 556x hilfreich)

Zitat (von jaykayham):
10 moegliche Eigentumswohnungen bewerten laesst...

Dazu müssen sie zuerst Eigentumswohnungen werden und das kostet einiges.

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#5
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7994 Beiträge, 4497x hilfreich)

Die Erbauseinandersetzung erfolgt nach dem Ist-Zustand.

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47456 Beiträge, 16800x hilfreich)

Zitat (von jaykayham):
Zwecks Auszahlung, nicht alle in der Erbengemeinschaft moechten ihre Anteile behalten.


Dann gilt der Wert, auf den sich der Erbe, der auszahlen will und der Erbe, der sich auszahlen lassen will einigen.

Eine gesetzliche Vorgabe gibt es da nicht.

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