Hallo zusammen,
folgender Fall. Meine Oma möchte mir ihr Haus übertragen (schenken), sie selber will sich einen Nießbrauch vorbehalten und meinem Vater ein Wohnrecht eintragen lassen. Das Haus ist sehr groß und ein Teil davon ist vermietet. Nun habe ich zur eine Frage zu korrekten Wertermittlung des Nießbrauchs.
Die grundsätzliche Systematik der Wertermittlung mit Jahreswert, Vervielfälltiger usw. ist mir klar. An allen Stellen die sich so gelesen habe steht aber immer entweder wird der Kapitalwert des Nießbrauchs über die Vermietung des Objekts ODER die Eigennutzung ermittelt. Gibt es keine Mischform in der beides angesetzt wird? In unserem Falle würde meine Oma weiterhin in dem Haus wohnen und auch weiterhin den ungenutzten Teil vermieten.
Da ich hierzu nirgends eine klare Aussage gefunden haben, hoffe ich hier auf eine Antwort.
Vielen Dank
P.S. Vielleicht noch als ergänzende Frage. Schließen sich die Eigennutzung meiner Oma und ein eingetragenes Wohnrecht für meinen Vater bei der Kapitalwertermittlung aus?
Wertermittlung Nießbrauch bie Eigennutzung UND Vermietung
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Wer wird denn nun alles in dem Haus wohnen?
Also der Vater bekommt Wohnrecht, die Oma wohnt da auch und noch Fremdvermietung?
Korrekt. Das Haus ist über 500 m² groß aufgeteilt in zwei Wohneinheiten. Das Erdgeschoss soll meine Oma weiterhin bewohnen und das Wohnrecht für meinen Vater beschränkt sich auf das Obergeschoss. Die zweite Wohneinheit wird komplett vermietet.
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ZitatNun habe ich zur eine Frage zu korrekten Wertermittlung des Nießbrauchs. :
Es kommt auf das Alter der Oma mit drauf an.
Auch das Wohnrecht für Vater wird berücksichtigt.
Es ist mir bewusst, dass das Alter relevant ist. Die Frage ist auch nicht, wie ich den Wert berechnen, sondern ob diese 3er Kombination anrechenbar ist? Also ob sich aus allen 3 (Kombination aus Eigennutzung, Wohnrecht und Vermietung) ein Kapitalwert ergibt der den Wert der Schenkung mindert?
Für was wird der Wert benötigt?
Spielt das eine Rolle und steht zudem im letzen Satz das letzten Beitrages. Um den Wert der Schenkung zu ermitteln und damit die Schenkungssteuer.
Der Mietwert des Nießbrauchrechtes richtet sich nach der für das gesamte Haus erzielbaren Miete.
Letztlich wird der Wert aus 3 Teilen ermittelt, die addiert werden.
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