Wertermittlung Pflichtteil und wer zahlt diese Ermittlung?

18. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
Ratgesucht
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)
Wertermittlung Pflichtteil und wer zahlt diese Ermittlung?

Hallo,

nachdem ich in einem Erbvertrag Alleinerbe bin und 3 Ersatzerben aber Pflichtteilsberechtigt sind und einer von seiner Berechtigung Gebrauch macht, frage ich mich nun nach dem Wert der Berechtigung.

Es ist eine Wohnung da und die Hälfte vom Garten, Keller, Garage mit samt dem hälftigen Grundstück. Weiterhin ist noch etwas Vermögen und ein Pkw verzeichnet.
Um die Grabpflege muß sich auch gekümmert werden.
Wie ermittelt man denn den Betrag der Pflichtteilsberrechnung und wer zahlt diese Ermittlung?
Bei der Wohnung, die ich in einem verwahrlosten Zustand (war dringend renovierungsbedürftig) vorgefunden habe muß ja sicher ein Gutachten erstellt werden. Zum Glück hab ich Bilder von der verwahrlosten Wohnung gemacht.
Wie wird das Gutachten erstellt und errechnet. Die Wohnung war also im verwahrlosten Zustand.
Das gesamte Haus, der hälftige Garten, Garage, Keller mit samt dem hälftigen Grundstück wurde nach der Wohneigentumsaufteilung und Überlassung nur von einem Besitzer immer wieder ständig restauriert, saniert und renoviert. Wieweit wird das bei der Wertermittlung berücksicht?
Geht ein Gutachter vom Wert aus, was das Haus bzw. die Vertragsgegenstände damals Wert war als es in Wohneigentum aufgeteilt wurde oder zählt der Wert zum Todeszeitpunkt.
Das Haus hat bestimmt eine Wertsteigerung nach Aufteilung in Wohneigentum, da auch angebaut wurde aber der Anbau bezieht sich auf den anderen Wohneigentumsbesitzer. Wie kann man das aus der Wertermittlung der einen Wohnung heraus rechnen und wer zahlt das alles?

Wäre über Ratschläge sehr dankbar...

MfG



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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

#Wie ermittelt man denn den Betrag der Pflichtteilsberrechnung und wer zahlt diese Ermittlung?#
Aktiva minus Passiva = Nachlass.

#Bei der Wohnung, die ich in einem verwahrlosten Zustand (war dringend renovierungsbedürftig) vorgefunden habe muß ja sicher ein Gutachten erstellt werden.#
"Muss" nicht, die Erben müssen sich einigen.

#Wie wird das Gutachten erstellt und errechnet#
??? Das macht ein Gutachter.

#...oder zählt der Wert zum Todeszeitpunkt.#
Es zählt der Wert am Todestat.

#Wie kann man das aus der Wertermittlung der einen Wohnung heraus rechnen und wer zahlt das alles?#
Das ist schwierig man über den Wert streiten ohne Ende....
Die Kosten des Gutachtend gehen zu Lasten des Nachlasses, mindern also insoweit auch den Pflichtteilsanspruch.

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#2
 Von 
Ratgesucht
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo, guten Abend

und danke für die Antwort...

wie sieht es denn bei den Kosten vom Gutachten aus, wenn nur einer von Drei Pflichtteilsberechtigten seinen Teil fordert?

VG

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2x Hilfreiche Antwort

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