Angenommen ein Erblasser überträgt eine Wohnung in vorweggenommener Erbfolge, mit der Maßgabe, dass der Wert im Erbfall anzurechnen ist.
Welcher Zeitpunkt ist für die Ermittlung des Wertes bestimmend, der Tag der Übertragung oder der des Erbfalles?
Danke für eine Antwort
-----------------
" "
Wertermittlung bei Erbe
24. Dezember 2011
Thema abonnieren
Frage vom 24. Dezember 2011 | 16:05
Von
Status: Beginner (126 Beiträge, 7x hilfreich)
Wertermittlung bei Erbe
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 25. Dezember 2011 | 19:34
Von
Status: Richter (8010 Beiträge, 4497x hilfreich)
Maßgeblich ist der Wert zum Zeitpunkt der Schenkung.
-----------------
" "
Und jetzt?
Schon
266.863
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
13 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten