Wertgutachten Immobilie gefordert - Wer zahlt ?

27. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
Paul1983
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 36x hilfreich)
Wertgutachten Immobilie gefordert - Wer zahlt ?

In unserem laufenden Erbschaftsstreit, bei dem wir uns mit 2 gegnerischen Anwälten herum schlagen ( jeder vertritt andere Personen/Kinder des verstorbenen) fordert nun ein Anwalt das ein Gutachten über unsere Immobilie erstellt wird.

Das Schreiben traf heute ein.

Im Vorfeld haben wir die Werte und Gegenstände, soweit vorhanden angeben müssen, was wir nach besten Wissen getan haben. Nun das Schreiben in dem der Anwalt das Gutachten fordert, er könne ansonsten den von uns angegeben Wert der Immobilie nicht akzeptieren.

Wer zahlt ein solches Gutachten?
(wir sind uns sicher das ein Gutachter keinen besseren Wert ermittelt, als den den wir angeben haben)
Wie verhalten wir uns jetzt richtig? Wie reagiert man darauf am Besten?

Vielen Dank für eure Mithilfe.

MfG

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
duct4402
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 32x hilfreich)

Zahlen muss das Gutachten der Auftraggeber.

Wenn ihr Schlusserben seit und von euch das Gutachten gefordert wird, so müsst ihr es auch bezahlen.

Ihr könnt es jedoch als Nachlassverbindlichkeit abziehen!

So wird der Preis des Gutachtens also geteilt!

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10x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Paul1983
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 36x hilfreich)

mein Vater (die verstorbene Person) hat meine Mutter als Alleinerbin, allein auf die Immobilie bezogen, im Testament benannt. Allen Anderen hat er im Bezug auf weitere Gegenstände die Aufteilung zugesprochen.

Versteh ich das somit Richtig, da sie (meine Mama) Alleinerbin der Immobilie ist, dass sie das Gutachten zahlen muss, es aber als Nachlassverbindlichkeit abziehen kann?

Was bedeutet das? - Wo, Wann, Wie kann diese Verbindlichkeit abziehen?

MfG

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36x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
duct4402
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 32x hilfreich)

Wenn deine Mutter Alleinerbin ist und keiner seine Pflichtteilsansprüche geltend macht, so muss sie auch kein Gutachten anfertigen lassen.

Bestehen jedoch Pflichtteilsansprüche, so kann der Pflichtteilsberechtigte ein Verkehrswertgutachten verlangen.

Beispiel:

Wert Immobilie = 200.000 €

Anspruch des "Berechtigten" = 100.000 € im Normalfall

Rechnung dann so:

Wert Immobilie - Kosten Verkehrswertgutachten : 2 =

Endsumme

So könnte die Rechnung aussehen!

Aber in Vorkasse treten muss deine Mutter.

Vorsicht ist auch bei den anderen Nachlassgegenständen geboten!

Wenn es sich im hochertigen Schmuck, Bilder oder Pelze handelt kann auch da die Meinung eines Experten verlangt werden!

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>mein Vater (die verstorbene Person) hat meine Mutter als Alleinerbin, allein auf die Immobilie bezogen, im Testament benannt. Allen Anderen hat er im Bezug auf weitere Gegenstände die Aufteilung zugesprochen. <hr size=1 noshade>



Ich rate jetzt mal, dass es sich um eine Teilungsanordnung nach § 2048 BGB handelt.

Das lässt die Erbquoten unberührt, d.h. ist der Nachlass 100, erhält der Erbe nach Quote 50%, ist das Haus aber 70 wert, müssen die 20, die er "zu viel" erhalten hat in Geld ausgeglichen werden.

Das mit dem Gutachten ist unausweichlich. Wenn bereits RA eingeschaltet sind, ist der Weg in den Gerichtssaal nicht weit. Spätestens das Gericht würde ein Gutachten anordnen.

quote:<hr size=1 noshade>(wir sind uns sicher das ein Gutachter keinen besseren Wert ermittelt, als den den wir angeben haben) <hr size=1 noshade>


Nein, bei aller Liebe, die Verkehrswertermittlung von Liegenschaften ist sehr komplex, als Laie kann man den Wert nur durch einen Verkauf feststellen.

Sonst bleibt nur der Gutachter.

Den müsste, wenn meine Vermutung richtig ist, die Erbengemeinschaft zahlen, Nachlassverbindlichkeit.

Ihr solltet reiflich überlegen, wen ihr als Gutachter einschaltet. Auch Gutachten können angezweifelt werden, dann geht das Ganze von vorne los, Gegengutachten, Obergutachten.

Der Gutachterausschuss der Gemeinde ist hier sicher keine schlechte Option.

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-- Editiert flawless am 27.07.2012 13:57

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
duct4402
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 32x hilfreich)

Du kannst auch online beim Gutachterausschuss den ungefähren Wert nachlesen.

Nich wenige Gemeinden bieten online diesen Service an. So kannst du sehen, welchen Verkehrswert die entsprechende Immobilie in etwa hat.

Aber dieser Bericht ersetzt noch lange kein fundiertes Gutachten und dient lediglich der Schätzung


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Du kannst auch selber den Bodenrichtwert herausfinden und dann mit Hilfe des gültigen Bebauungsplanes schauen, was das reine Bauland für einen Verkehrswert hat.

Achtung: Es zählt nicht nur das bebaute Grundstück, sonder es müssen alle Möglichkeiten der Bebauung mit einbezogen werden.

Hierfür müsste du aber auch die festgelegten Grenzen kennen.

Also Mindestabstände zur Straße und so weiter...

-- Editiert duct4402 am 27.07.2012 14:03

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
IngeH123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

In so einem Fall auch darauf achten dass der Sachverständige auch wirklich zertifiziert ist bzw. Mitglied in einem Sachverständigenverband ist. Bei meinem Problem hab ich auf Empfehlung eines Anwaltes mich an das [Name gelöscht]gewandt. Der Preis war der übliche, die Leistung hervorragend. Gutachten war nicht anfechtbar (ein Beteiligter hats aber versucht und scheiterte :) )

Die ganze Geschichte spielte sich in ***** ab. Sind aber anscheinend in mehreren Bundesländer aktiv [Link gelöscht]

Die Kosten haben wir am Ende geteilt (durch 4 Personen) es dauerte aber bis die Einsicht bei Allen Parteien ankam.

Mein Gutachter war wirklich super. Der Fall - Gottseidank Geschichte.


Auch das vergeht ;-)

***Editiert wegen Schleichwerbung***

-- Editiert von Moderator am 28.11.2016 01:08

0x Hilfreiche Antwort

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