Guten Abend. Habe erst heute zufällig erfahren, dass ab 2009 Änderungen im Erbrecht in Kraft treten.
Meine Tante in Prag hat bereits testamentarisch über ihre Whg in Prag zu meinen Gunsten verfügt. Wert ca. 70.000 Euro (in Tschechien, ich weiß nicht, wie es von Dt. aus betrachtet wird).
Soll ich mich beeilen, und mir die Whg noch bis Ende 2008 schenken lassen?
Vorgesehen ist lebenslanges Wohnrecht (ich weiß nicht, ob Nießbrauchrecht besser wäre bzw. weiß nicht mal den Unterschied), ggfs. auch mit dem Zusatz, dass ich mich für die Pflege verpflichte? Tante ist diesbezüglich durch Versicherungen abgedeckt und ich würde sowieso auch ohne Vertrag für sie immer aufkommen.
Oder ist es alles nicht nötig? Bitte um Hilfe und danke sehr im Voraus.
Whg in Prag von Tante: schenken oder vererben?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Hallo, wenn die Wohnung in Prag ist und Deine Tante auch in Tschechien wohnt, gilt meiner Ansicht nach das tschechische Erbrecht und nicht das deutsche.
Danke. Das wäre schön!
Ich habe mich offensichtlich irritieren lassen durch versch. Internetseiten, wo geschrieben wird über Besteuerung der im Ausland befindlichen Immobilien.
Das was Sie meinen, bezieht sich wohl auf das Doppelbesteuerungabkommen?, und offensichtlich ist hier Tschechien wohl der Steuereinzugberechtigte?.
Dann würde wahrsch. gar keine Steuer anfallen... (Juhuuu!)
Verstehe ich richtig?
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Mit Tschechien gibt es auf dem Gebiet der Erbschafts- und Schenkungssteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Beide Staaten haben daher im konkreten Fall ein Besteuerungsrecht.
Wie kommst Du eigentlich darauf, dass für den konkreten Fall in Tschechien keine Erbschaft- oder Schenkungssteuer anfallen würde? Immobilien unterliegen in Tschechien der Steuerpflicht, ohne dass es Freibeträge gibt.
Hab irgendwo gelesen:
Titelseite / Wirtschaft, Handel und Wissenschaft / Was Investoren wissen sollten / Das tschechische Steuersystem / Schenkungssteuer
Schenkungssteuer
Die Schenkungssteuer wird zusammen mit der Erbschaftssteuer und der Immobilienübertragungssteuer Übertragungssteuer genannt. Hierbei handelt es sich um eine einmalige Vermögenssteuer, der der unentgeltliche Vermögenserwerb infolge eines Rechtsgeschäfts unterliegt.
Steuerpflichtiger ist gewöhnlich der Beschenkte, der Geber wird zum Bürgen. Falls der Beschenkte seinen ständigen Wohnsitz oder Sitz nicht hierzulande hat, ist er der Geber der Steuerpflichtige. Von der Steuer befreit sind die Verwandten des Gebers, konkret handelt es sich um folgende Personen:?• Ehepartner und Verwandte in direkter Linie ?• Verwandte in indirekter Linie (Geschwister, Neffen, Enkel, Onkeln und Tanten)
Leider weiß ich immer noch nicht die Antwort auf meine Frage. Es ist eilig, es bleibt gerade mal eine Woche zum Handeln. Wäre sehr dankbar, wenn mir jemand helfen könnte.... Danke danke im Voraus!
Nach meiner Kenntnis sind nur Verwandte in gerader Linie von der Erbschaftsteuer befreit.
Bezogen auf das deutsche Recht müsste für die Beurteilung der Frage, was günstiger ist, eine Einzelfallberechnung durchgeführt werden.
Da im neuen Steuerrecht nicht nur die Steuersätze und die Freibeträge, sondern auch die Bewertung von Immobilien eineschließlich der Bewertung eines Nießbrauchrechtes geändert wurden, ist die Beantwortung der Frage aus dem Forum heraus ohne genaue Einzelfallberechnung kaum möglich. Eine derartige Einzelfallberechnung wäre hier im Forum nur sehr schwer durchzuführen, abgesehen davon, dass so etwas aus rechtlichen Gründen hier auch gar nicht zulässig wäre.
Für die zuverlässige Beantwortung dieser Frage solltest Du Dich an einen Steuerberater wenden.
Danke, mach ich.
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