Hallo, Beerdigungskosten müssen bezahlt werden
Erbe B hat Vorsorgevollmacht (Bankvollmacht über den Tod hinaus) von Erbe C widerrufen mit Begründung auf schwebendes Verfahren durch seinen Anwalt. Es ist strittig ob Erbe C überhaupt Erbe oder nur Vermächtnisnehmer ist. Erbe C möchte nun die Kosten der Beerdigung vom Konto der Erblasserin überweisen sonst nichts. (Im Testament der Erblasserin steht: „Beerdigungskosten werden von meinem Konto überwiesen. Erbe C ist berechtigt von der Bank … die Überweisung der Beiträge zu tätigen")
Problem 1:
Die Bank könnte die Bankvollmacht nicht anerkennen, da kein Bankinternes Formular verwendet wurde. Klage soll also nicht erhoben werden.
Fragen:
Das Gericht hat Erbe C als Erbe anerkannt. Ist es überhaupt relevant ob Erbe C Erbe oder nur Vermächtnisnehmer ist, weil ja die Vorsorgevollmacht in der Stellung neben dem Testamentsvollstrecker steht.
Könnte ein Testamentsvollstrecker den die Kosten der Beerdigung von der Bank überweisen und bezahlen und somit auch der Vollmachtträger?
Würde der Widerruf erlöschen mit der Anerkennung des Gerichts durch eine vorhandene Verfügung, das Erbe C auch Erbe ist und somit kein schwebendes Verfahren mehr vorhanden ist (Erbschein wurde noch nicht erteilt, Erbe anerkannt in Niederschrift Antrag Erbschein Eröffnung Nachlassverfahren + Verfügung vom ...)
Widerruf Bankvollmacht (oder Vorsorgevollmacht) aufheben, Erbengemeinschaft
1. Februar 2021
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Frage vom 1. Februar 2021 | 11:03
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerruf Bankvollmacht (oder Vorsorgevollmacht) aufheben, Erbengemeinschaft
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 1. Februar 2021 | 12:49
Von
Status: Unbeschreiblich (47600 Beiträge, 16826x hilfreich)
Zitat:Die Bank könnte die Bankvollmacht nicht anerkennen, da kein Bankinternes Formular verwendet wurde.
Da die Vollmacht widerrufen wurde, ist das nicht relevant. erbe B darf die Vollmacht nach dem widerruf nicht mehr verwenden.
Zitat:Ist es überhaupt relevant ob Erbe C Erbe oder nur Vermächtnisnehmer ist, weil ja die Vorsorgevollmacht in der Stellung neben dem Testamentsvollstrecker steht.
Da die Vollmacht widerrufen wurde, ist auch die Beantwortung dieser Frage nicht mehr relevant.
Zitat:Könnte ein Testamentsvollstrecker den die Kosten der Beerdigung von der Bank überweisen und bezahlen
Ja, ein Testamentsvollstrecker könnte das.
Zitat:und somit auch der Vollmachtträger?
Ein Vollmachtträger könnte das auch, aber es gibt keinen Vollmachtträger mehr.
Zitat:Würde der Widerruf erlöschen mit der Anerkennung des Gerichts durch eine vorhandene Verfügung, das Erbe C auch Erbe ist und somit kein schwebendes Verfahren mehr vorhanden ist
Nein, der Widerruf ist endgültig. Er kann alleine durch die Erteilung einer neuen Vollmacht durch Erbe B aufgehoben werden. Das Gericht ist dagegen nicht befugt, so eine Entscheidung zu treffen.
Wenn Erbe C die Beerdigungskosten vom Nachlasskonto bezahlen möchte, dann benötigt er jetzt dafür die Zustimmung von Erbe B.
#2
Antwort vom 1. Februar 2021 | 13:00
Von
Status: Richter (8037 Beiträge, 4506x hilfreich)
gelöscht
-- Editiert von cruncc1 am 01.02.2021 13:01
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#3
Antwort vom 1. Februar 2021 | 13:29
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatNein, der Widerruf ist endgültig. :
...
vielen Dank dafür!
Die Frage ist ja auch ob Erbe B überhaupt durch den Anwalt die Vollmacht hätte widerrufen dürfen, denn Erbe B hat noch keinen Erbschein und ist somit auch im schwebendem Verfahren und als Erbe nicht bestätigt.
Wäre das ein Ansatzpunkt?
#4
Antwort vom 1. Februar 2021 | 14:50
Von
Status: Unbeschreiblich (47600 Beiträge, 16826x hilfreich)
Zitat:Die Frage ist ja auch ob Erbe B überhaupt durch den Anwalt die Vollmacht hätte widerrufen dürfen,
Ja, das durfte er.
Zitat:denn Erbe B hat noch keinen Erbschein und ist somit auch im schwebendem Verfahren und als Erbe nicht bestätigt.
Gibt es irgendwelche Zweifel daran, dass die Bestätigung erfolge wird?
Zitat:Wäre das ein Ansatzpunkt?
Nein
Sollte sich herausstellen, dass Erbe B wider Erwarten doch kein Erbe ist, wird der Widerruf rückwirkend unwirksam.
#5
Antwort vom 1. Februar 2021 | 15:06
Von
Status: Unbeschreiblich (38435 Beiträge, 14001x hilfreich)
Erbrecht ist nicht so mein Ding. Trotzdem mal ein Beitrag aus meiner Erfahrung heraus. Ich konnte in mehreren Fällen ganz ohne Vollmacht und Testament die Beerdigungskosten vom Giro-Konto des Verstorbenen bezahlen. Ich hatte jeweils mit den Banken besprochen, dass die bei Einreichen der Rechnungen diese überprüfen und auch dann die Bezahlung veranlassen. Da es keine Prunkbeerdigungen waren, war das alles unproblematisch.
Wenn das nicht funktioniert, dann könnte man doch den Anwalt fragen, wie er sich das denn so vorstellt? Denn unabhängig von dem Streit jetzt, der Erblasser schuldet nun mal die Beerdigung.
wirdwerden
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