Hallo!
Meine Eltern 70 und 72 jahre alt. Haben mir und meiner Schwester gegenüber den Wunsch geäussert, das Erbe vorzeitig zu regeln.
Sie wollen uns das Anwesen ( Verkehrswert ca 800.000 Euro zu Lebzeiten vermachen und ein Wohnrecht mit einbauen.Ausserdem soll es so geregelt werden, dass solange sie leben und gegebenenfalls in einem Heim untergebracht werden müssen das Haus vermietet wird um daraus + Rente den Haimaufenthalt zu finanzieren. Das halte ich für sehr vernünftig.
Jetzt würde mich nur interessieren, was für Steuerliche Kosten auf mich und meine Schwester zukommen. Ausserdem würde mich interessieren, ob das Auswirkungen auf das Eltern unabhängige Bafög hat, das ich noch bekomme da ich mitten im Studium bin.
Hat da jemand Ahnung oder ne idee?
Wie Erbe regeln?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Zunächst einmal solltet Ihr Euch alle Gedanken darüber machen, ob nach dem Tod der Eltern das Anwesen tatsächlich von beiden Kindern gemeinsam verwaltet werden soll.
Man muss sich darüber im Klaren sein, dass sich beide Eigentümer gegenseitig blockieren können. Insbesondere wenn umfangreiche Renovierungs- oder Instandhaltungsarbeiten anstehen, dann kann so etwas zu Problemen führen.
Alternativ kann das Anwesen auch an ein Kind übertragen werden und das andere Kind wird ausbezahlt.
Unabhängig davon sollten sich Deine Eltern nicht das Wohnrecht, sondern das Nießbrauchrecht vorbehalten. Im Gegensatz zum Wohnrecht schließt das Nießbrauchrecht das Recht zum Vermieten ein. Die Vermietung kann dann also im Fall des Heimaufenthaltes weiter von deinen Eltern vorgenommen werden.
Eine vermietung durch Euch und Zahlung des vermietungserlöses an Eure Eltern ist wahrscheinlich steuerlich gesehen nicht sinnvoll.
Schenkungssteuer fällt in dem Fall wahrscheinlich nicht an. Nach dem gestern gefällten Urteil des BVerfG ist die jetzige Regelung noch bis zum 31.12.2008 weiter gültig.
Danach wird eine Immobilie mit dem Ertragswert bererechnet. Das sind nur etwa 50-70% des Verkehrswertes. Wenn man von einem Ertragswert von 500.000€ ausgeht, und das Anwesen beiden Eltern zu gleichen Teilen gehört, dann schenkt jeder Elternteil jedem Kind 125.000€. Der Freibetrag für Kinder beträgt jedoch 205.000€.
Es ist aus meiner Sicht zu erwarten, dass auch bei einer Neuregelung der Erbschafts- und Schenkungssteuer nach dem 31.12.2008 Immobilien bevorzugt behandelt werden, so dass ich nicht glaube, dass beim Verpassen dieses Termins Erbschaft- oder Schenkungssteuer anfällt.
Kosten treten daher nur für Notar- und Grundbucheintragungen auf. Bei einem verkehrswert von 800.000€ sind diese aber bereits ganz erheblich (grob geschätzt 1% des Verkehrswertes). Im Erbfall fallen diese Kosten nicht an.
Als nächstes stellt sich die Frage, welche Motivation deine Eltern haben, Euch das Anwesen sofort jetzt zu übertragen. So etwas hat nicht grundsätzlich nur Vorteile.
U.a. hast Du dann selbstverständlich Vermögen, was beim BaFöG angegeben werden muss und wohl dazu führt, dass Dir das BaFöG gestrichen wird. Das gilt genauso für andere Sozialleistungen, wenn Du z.B. in die Verlegenheit kommst, Hartz IV zu beantragen, weil Du nach dem Studium nicht sofort einen Job findest.
Auch für den Fall, dass das Haus zukünftig vermietet werden soll, also im Pflege- oder Erbfall, kann die Gestaltung dieses Vertrages ganz erhebliche Einkommensteuerrechtliche Auswirkungen haben.
Die Erläuterungen hierzu würden aber zu weit führen. Dazu sollte eine Beratung durch einen Steuerberater erfolgen.
Vielen Dank erstmal hh.
Hat mir sehr weitergeholfen-Klasse.
Denke wir sollten einen Steuerberater aufsuchen und schauen dass wir das noch solange rausziehen können bis ich wenigstens das Studium abeschlossen habe. Danke
Und jetzt?
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