Das Nachlassgericht fordert ein Nachlassverzeichnis zur Ausstellung eines Erbscheines.
Das Nachlassverzeichnis soll die Kontostände zum Todestag enthalten.
Die Bank verweigert eine Auskunft der Kontostände ohne Erbschein.
Ergo:
Ohne Erbschein keine Bankauskunft.
Ohne Bankauskunft kein Erbschein.
Wie ließe sich dieses Dilemma lösen?
Ganz herzlichen Dank für Ideen und Vorschläge!
Wie Nachlassverzeichnis ohne Bankauskunft mangels Erbschein
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Man teilt dem Nachlassgericht mit, dass die Höhe des Nachasses derzeit nicht bekannt ist und teilt das später mit.
ZitatMan teilt dem Nachlassgericht mit, dass die Höhe des Nachasses derzeit nicht bekannt ist und teilt das später mit. :
Danke salkavalka!
Das Nachlassgericht entgegnet hierauf, dass ein Nachlassverzeichnis zur Ausstellung eines Erbscheins erforderlich sei, in dem die Kontostände aufzuführen sind.
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Für die Gebührenberechnung ist der Wert des Nachlasses relevant, eher Wertermittlungsbogen als Nachlassverzeichnis.
Klar versucht das Nachlassgericht vor Erteilung eines Erbscheins an die Daten zu kommen, weil die Motivation zur Abgabe eines realistischen Nachlasswertes nach Erteilung des Erbscheins häufig rapide nachlässt.
Erforderlich sind die Kontostände für einen Erbschein aber nicht.
Wenn du es ungefähr weißt, würde ich ca.- Angaben machen und schriftlich nochmals darauf hinweisen, dass die Bank ohne Erbschein keine Auskunft erteilt (müsste das Gericht eigentlich auch selber wissen).
Wenn nichts hilft, verlange eien rechtsmittelfähigen Beschluss, dass das Gericht vor Mitteilung der Kontstände keinen Erbschein erteilen wird.
Mehr fällt mir dazu auch nicht ein.
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