Hallo,
Ich möchte ein paar Dinge klären bevor sie später mal eskalieren weil man sich nicht rechtzeitig gekümmert hat.
Eigentlich müsste sich mein Vater selbst darum kümmern, aber er schiebt das vor sich her und traut auch keinen Anwälten. Deswegen muss ich ihn beraten.
Folgender Sachverhalt. Mein Vater ist seit fast 20 Jahren mit seiner Frau (die nicht die Mutter seiner 2 Söhne ist) verheiratet und wohnt mit ihr zusammen allein in ihrem Haus. Also nur Sie allein steht im Grundbuch. Sie hat auch 2 Kinder.
Er hat zwar seit 30 Jahren ohne Miete gewohnt, hat aber durch sein Geld und seine Arbeit das Haus in Schuss gehalten.
Jetzt ist die Frage. Was passiert wenn seine Frau zuerst stirbt? Wer erbt das Haus und das Grundstück? Wenn ein Teil an ihre Kinder geht, wie kann man verhindern, dass er da zum Auszug gezwungen werden kann? (Z.b. weil er sich eine Auszahlung nicht leisten kann). Seine Frau hat ihm schon Bereitschaft gezeigt, solche Dinge vertraglich zu klären (auch eine evtl. Eintragung ins Grundbuch), aber er kümmert sich einfach nicht darum.
Ich möchte einfach verhindern dass es in diesem Fall dann Streitigkeiten zwischen ihm, ihren Kindern und uns gibt.
Genauso unklar ist mir der umgekehrte Fall. Was wenn er zuerst stirbt? Haben wir dann irgendeinen Anspruch auf Erbe bzgl. des Hauses?
Wie Vater vor Rauswurf beschützen?
27. Oktober 2021
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Frage vom 27. Oktober 2021 | 12:06
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie Vater vor Rauswurf beschützen?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 27. Oktober 2021 | 12:28
Von
Status: Unbeschreiblich (47462 Beiträge, 16804x hilfreich)
ZitatWas passiert wenn seine Frau zuerst stirbt? Wer erbt das Haus und das Grundstück? :
Zu 50% der Vater und zu je 25% die Kinder der Frau.
ZitatWenn ein Teil an ihre Kinder geht, wie kann man verhindern, dass er da zum Auszug gezwungen werden kann? :
So ohne weiteres kann er nicht rausgeworfen werden, da er ja zu 50% Eigentümer ist. Die Kinder der Frau könnten aber eine Nutzungsentschädigung für deren 50%-Anteil verlangen.
Allerdings könnte die Kinder die Teilungsversteigerung beantragen. Wenn das Haus dann nicht vom Vater ersteigert wird, wird er wohl ausziehen müssen.
ZitatSeine Frau hat ihm schon Bereitschaft gezeigt, solche Dinge vertraglich zu klären (auch eine evtl. Eintragung ins Grundbuch), aber er kümmert sich einfach nicht darum. :
Mindestens sollte das testamentarisch geregelt werden, wobei es verschiedene Möglichkeiten gibt.
ZitatWas wenn er zuerst stirbt? Haben wir dann irgendeinen Anspruch auf Erbe bzgl. des Hauses? :
Nein
Wenn die Frau zuerst stirbt, dann geht der von Deinem Vater geerbte 50%-Anteil jedoch an dessen leibliche Kinder. Welche Kinder am Ende wieviel erben hängt ohne Testament also ganz entscheidend davon ab, in welcher Reihenfolge die Eheleute sterben.
#2
Antwort vom 27. Oktober 2021 | 13:02
Von
Status: Schlichter (7996 Beiträge, 4497x hilfreich)
ZitatSo ohne weiteres kann er nicht rausgeworfen werden, da er ja zu 50% Eigentümer ist. Die Kinder der Frau könnten aber eine Nutzungsentschädigung für deren 50%-Anteil verlangen. :
Nö, die Frau steht allein im Grundbuch.
ZitatMein Vater ist seit fast 20 Jahren mit seiner Frau (die nicht die Mutter seiner 2 Söhne ist) verheiratet und wohnt mit ihr zusammen allein in ihrem Haus. :
Welche Wortwahl
Zitat:ZitatSeine Frau hat ihm schon Bereitschaft gezeigt, solche Dinge vertraglich zu klären (auch eine evtl. Eintragung ins Grundbuch), aber er kümmert sich einfach nicht darum. :
Die beiden sollten sich beim Notar beraten lassen. Wenn sich keiner von beiden kümmert, dann gilt eben die gesetzliche Erbfolge.
-- Editiert von cruncc1 am 27.10.2021 13:06
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#3
Antwort vom 27. Oktober 2021 | 13:57
Von
Status: Unbeschreiblich (47462 Beiträge, 16804x hilfreich)
ZitatNö, die Frau steht allein im Grundbuch. :
Nach dem Tod der Frau erbt der Vater zu 50% und steht auch im Grundbuch, wenn es kein anderslautendes Testament gibt. Darauf bezog sich meine Aussage.
#4
Antwort vom 27. Oktober 2021 | 14:37
Von
Status: Unbeschreiblich (31936 Beiträge, 5625x hilfreich)
ICH würde ihn zusammen mit der Schwiegermutter dahingehend beraten, dass nun endlich ein gemeinsames Testament gemacht wird. Dann hat das Schieben ein Ende. Die Ehefrau will das Thema offenbar auch vom Tisch haben.ZitatDeswegen muss ich ihn beraten. :
Hast du schon mal nach *Berliner Testament* gegoogelt?
#5
Antwort vom 27. Oktober 2021 | 16:17
Von
Status: Schlichter (7996 Beiträge, 4497x hilfreich)
ZitatHast du schon mal nach *Berliner Testament* gegoogelt? :
Was bei einer "Patchworkfamilie" nicht die erste Wahl ist.
#6
Antwort vom 27. Oktober 2021 | 18:08
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatICH würde ihn zusammen mit der Schwiegermutter dahingehend beraten, dass nun endlich ein gemeinsames Testament gemacht wird. Dann hat das Schieben ein Ende. Die Ehefrau will das Thema offenbar auch vom Tisch haben. :
Genau das habe ich nun gemacht. Ich habe ihm die Bitte ausgedrückt, dass sie beide zusammen das so regeln sollen, wie sie es für richtig halten mit dem Hinweis dass die gesetzliche Regelung nicht ausreichend ist um Streit in beiden Varianten auszuschliessen. Hoffe dass er es jetzt macht. Die Frage wäre noch, wo man sich (möglichst nicht zu teuer) dazu beraten lässt. Macht das der Notar?
#7
Antwort vom 27. Oktober 2021 | 21:11
Von
Status: Unbeschreiblich (47462 Beiträge, 16804x hilfreich)
ZitatDie Frage wäre noch, wo man sich (möglichst nicht zu teuer) dazu beraten lässt. Macht das der Notar? :
Ich würde in so einem Fall ohnehin ein notarielles Testament empfehlen.
Die Notargebühren beinhalten eine Beratung. Dennoch muss man sich natürlich vor dem Gang zum Notar überlegen, was man denn eigentlich will.
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