Ich möchte gern einen bestimmten Teil meines Erbanspruches an einen Verwandten übertragen.
Kann dies formlos geschehen?
Bedarf solch eine Übertragung einer bestimmten Form?
Muß dies notariell beglaubigt werden? (Gegenwert wenige hundert EURO)
Die Übertragung muß aber vor dem Grundbuchamt Bestand haben!
Für Antworten schon jetzt vielen Dank
Dirk
-- Editiert von DirkT am 16.06.2004 14:10:52
Wie auf Erbteil verzichten?
16. Juni 2004
Thema abonnieren
Frage vom 16. Juni 2004 | 14:08
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie auf Erbteil verzichten?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 16. Juni 2004 | 17:12
Von
Status: Praktikant (578 Beiträge, 215x hilfreich)
Hi,
wollen Sie Ihren Erbanteil übertragen, oder einen Anteil an einem bbestimmten Nachlassgegenstand?
Sofern sie sich in einer ungeteilten Erbengemmeinschaft befinden ist nur ersteres möglich, da Sie in der Erbengemeinschaft keinen Anteil an bestimmten Nachlassgegenständen haben.
Vielleicht sollten Sie den Sachverhalt mal etwas präzisieren.
Davon ab bedarf ein Vertrag durch den Sie Ihren Erbanteil, oder einen Teil davon übertragen der notariellen Beurkundung § 2033 BGB
.
Gruß
Rpfl.
-- Editiert von Rechtspfleger am 16.06.2004 17:15:12
#2
Antwort vom 17. Juni 2004 | 11:24
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für dir Antwort.
Hat mir geholfen!
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