Hallo liebe Forum-User,
bis 1996 wurde, meines Wissens nach, für die Berechnung der Erbschaftssteuer bei vererbten Immobilien deren Einheitswerte zugrunde gelegt.
Wie berechnet man die Erbschaftssteuer für ein geerbtes Haus denn heutzutage ? (Die Freibeträge sind mir bekannt, nicht aber die Berechnungsgrundlage für die Wertermittlung.)
Konnte dazu bislang nichts Brauchbares finden.
Hilfe erbeten. Vielen Dank schon mal hier und jetzt...
LG
traxdata
Wie berechnet sich die Erbschaftssteuer bei Immobilien
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Der zu versteuernde Wert von Immobilien wird nach dem Ertragswertverfahren berechnet.
Zunächst ist die im Durchschnitt der letzten drei Jahre erzielte Jahresnettokaltmiete mit 12,5 zu multiplizieren. Wird das bebaute Grundstück selbst genutzt oder z.B. an Angehörige vermietet, tritt an die Stelle der tatsächlichen Miete die übliche Miete, die für vergleichbare Grundstücke von fremden Mietern gezahlt
wird. Für jedes Jahr seit Bezugsfertigkeit des Grundstücks ist eine Alterswertminderung von 0,5 Prozent, höchstens 25 Prozent vorzunehmen. Für Wohnungsgrundstücke mit nicht mehr als zwei Wohnungen erfolgt ein Zuschlag von 20 Prozent auf den Ertragswert. Als Grundstückswert ist mindestens der Wert anzusetzen, den das Grundstück als unbebautes Grundstück hätte (80 Prozent des Bodenrichtwerts).
Im Durchschnitt komm bei dieser Berechnungsmethode etwa 50% des Verkehrswerters heraus.
>Im Durchschnitt komm bei dieser Berechnungsmethode etwa 50% des Verkehrswerters heraus.
Vielleicht, wenn man in HH oder München wohnt :-)
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