Guten Tag,
Folgender Fall.
Opa und seine Frau hatten ein gemeinsames Testament. Sollte einer von beiden sterben, geht das ganze Vermögen an den Anderen über und wenn die zweite Person stirbt, dann an meine Mutter.
Nun ist der Fall, dass beide gestorben sind. Erst der Opa und dann seine Frau.
Nun habe ich zwei Fragen:
- Hätte seine Frau nach dem Tod des Opas das Testament einfach ändern können?
- An wen muss man sich wenden um herauszufinden wie das endgültige Testament aussieht?
Das Testament wurde auf jeden Fall bei einem Notar gemacht, aber leider wissen wir nicht bei welchem.
Danke!
Wie den Erben ausfindig machen?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Guten Morgen,
Ihre beiden Fragen möchte ich wie folgt beantworten:
zu 1. Ich gehe davon aus, dass Ihr Opa und seine Frau verheiratet waren und ein gemeinschaftliches Testament erstellt haben. Nach dem Tod Ihres Opas dürfte die Bindungswirkung des § 2271 Abs.2 BGB eingetreten sein. Ein Widerruf ist dann nur noch möglich, wenn die Frau selbst das Erbe Ihres Opas ausgeschlagen hat.
Etwas anderes kann noch gelten, wenn in dem Testament explizit die Möglichkeit eingeräumt wurde die Verfügung nach dem Tod noch frei abzuändern.
zu 2. Es ist nicht möglich zu beantworten wie das "endgültige" Testament aussieht, da es in diesem Sinne kein endgültiges Testament gibt. Es kann auch noch Jahre später ein weiteres handschriftliches Testament auftauchen, ältere Testamente angefochten werden etc. pp. .
Dadurch, dass das Testament vor einem Notar errichtet wurde, ist dieses im zentralen Testamentsregister vermerkt.
Das Nachlassgericht (Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort) bekommt eine Mitteilung und eröffnet das Testament. Die Beteiligten erhalten sodann eine Abschrift des Testaments mitsamt des Eröffnungsprotokolls.
LG
Danke für die schnelle Hilfe.
Wäre es denn möglich die Sache zu beschleunigen und die Abschrift selbst zu beantragen? Oder muss man warten?
Das große Problem ist, dass die Frau des Opas 7-10 Tage in der Wohnung lag und man nun eine Reinigung bezahlen müsste. Diese aber zur Zeit nicht finanzierbar ist.
Bei der Wohnung handelt es sich um Eigentum.
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Man könnte sich vielleicht selbst an das Nachlassgericht wenden und mitteilen, dass durch den Tod ein Testament zu eröffnen ist. Ich würde dann aufjedenfall eine Kopie der Sterbeurkunde beifügen und erwähnen, dass es aufgrund der anstehenden Reinigung eilig ist. Vorsichtshalber weise ich darauf hin, dass es schriftlich einzureichen wäre (nicht per E-Mail). Ein Anruf dürfte auch nichts bringen.
Grundsätzlich geht eine Testamentseröffnung jedoch relativ schnell. Nach meinen Erfahrungen sollten Sie binnen 2-3 Wochen die Unterlagen erhalten haben.
Gerade jedoch durch Corona und Ferien etc. kann es vereinzelt zu längeren Wartefristen kommen.
Bezüglich der Finanzierung könnten Sie sich an Familie, Freunde etc. wenden die Ihnen das Geld vorstrecken.
Was solche tatsächlichen Probleme angeht, z.B. auch ob ein Vorschuss durch das Sozialamt oder Ähnliches möglich ist bin ich leider überfragt.
In Ergänzung: letztlich sind das ja Kosten, die zu Lasten den Verstorbenen gehen. Ich konnte in vergleichbaren Fällen noch ehe der Erbschein da war, mit der Bank eine Vereinbarung treffen. Bei Einreichen der Rechnungen hat die Bank über das Konto des Verstorbenen die Regulierung veranlasst.
wirdwerden
Zitat:Wäre es denn möglich die Sache zu beschleunigen und die Abschrift selbst zu beantragen?
Ja, das geht, wenn man den Hinterlegungsschein hat. Aber auch wenn man den nicht hat, ist es hilfreich zum Nachlassgericht zu gehen und die Eröffnung des Testamentes zu beantragen.
Zitat:Das große Problem ist, dass die Frau des Opas 7-10 Tage in der Wohnung lag und man nun eine Reinigung bezahlen müsste. Diese aber zur Zeit nicht finanzierbar ist.
Mit 6-8 Wochen bis zur Testamentseröffnung muss man schon rechnen.
Wenn keine Zwischenfinanzierung möglich ist, dann sollte man dem von @wirdwerden vorgeschlagenen Weg folgen.
Es gibt Neuigkeiten.
Also das Testament ist doch nicht mit einem Notar gemacht worden.
Es liegt eine kopie des Handschriftliches Testaments vor.
Was müsste man jetzt machen?
Zitat:Was müsste man jetzt machen?
Das Originaltestament wurde hoffentlich bereits nach dem Tod des Opas beim Nachlassgericht abgegeben. Wenn nicht, dann muss das von Demjenigen, der im Besitz des Testamentes ist, umgehend es beim Nachlassgericht abgeben werden.
Deine Mutter kann dann die Eröffnung des Testamentes beantragen. Außerdem muss sie einen Erbschein beantragen.
Wurde nach dem Tod des Opas bereits ein Erbschein bezüglich seiner Erben (seiner Frau) beantragt? Sollte das noch nicht erfolgt sein muss auch ein Erbschein bezüglich der Erbfolge nach dem Opa beantragt werden. In diesem Erbschein steht dann sein Frau als Erbin.
Wenn das alles noch gemacht werden muss, dann sollte Deine Mutter damit rechnen, dass es deutlich länger als die genannten 6-8 Wochen dauert.
Nach dem tod des opas wurde nichts weiter unternommen, weil seine frau alle vollmachten besaß.
Verstehe ich das richtig?
Man müsste nun das Testament zwei mal abgeben?
Einmal für den tod des opas an seine Frau und dann nochmal nach dem tod seiner frau an meine Mutter?
Für meine mutter und ihre Geschwister wurde zb auch nie ein pflichterbe ausgezahlt. Wie lange würde dies rückwirkend gehen?
Sie müssen das Original-Testament lediglich einmal abgeben.
Dieses wird jedoch zwei mal eröffnet. Einmal nach dem Tod Ihres Opas und dann für den aktuellen Erbfall.
Ich nehme an, dass Sie mit Pflichterbe den sog. Pflichtteil meinen.
Dieser muss binnen einer Frist von drei Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem sich der Erbfall ereignet hat, eingefordert werden.
okay danke.
Da der Opa also vor 4 Jahren gestorben ist, ist der Pflichtanteil also verjährt?
Wie ist es denn mit dem versteuern des Erbes. Wird dieses dann auch 2x versteuert?
Richtig, der Anspruch auf den Pflichtteil dürfte dann verjährt sein.
Grundsätzlich stellt sich die Frage der Versteuerung für jeden Erbfall.
Sollte das Erbe nach Ihrem Opa also nicht versteuert worden sein, obwohl der steuerpflichtige Betrag überschritten wurde kann der offene Betrag gegen die Erbeserben geltend gemacht werden.
Wie es hier mit Verjährungsfristen aussieht weiss ich jedoch nicht.
Super, vielen Dank für alle Antworten.
Dann werden wir das originale Testament nun suchen.
Jedoch hätte ich noch eine Frage.
Die Frau des Opas und mein Opa hatten aber doch gemeinsames Vermögen. Wird dies denn dann auch als Erbe für seine Frau angesehen was theoretisch versteuert werden muss?
Bei gemeinschaftlichem Eigentum Ihres Opas und seiner Frau hat diese dann nur seinen Anteil geerbt. Auch nur dieser Anteil wäre dann bei der Steuer zu berücksichtigen.
Simples Beispiel:
Wert Alleineigentum Opa: 100.000 EUR
Wert Gemeinschaftseigentum (50/50): 200.000 EUR
-> geerbter Anteil 50 %: 100.000 EUR
Wert Erbschaftssteuer: 200.000 EUR
Und jetzt?
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