Sohn A hat keinerlei Kontakt mehr zu seinem leiblichen Vater, und fragt sich nun ob er und vor allem wie von seinem Tod erfährt?
A ist schriftlich eingetragen als erstes Kind (genaue Bezeichnung kenne ich gerade nicht) dann gibt es noch zwei weitere Kinder dieses Vaters, aber von der zweiten Frau.
Diese wohnen bei dem Vater, und haben so den engeren Kontakt.
Wird A schriftlich benachrichtig im Todesfall? Und wie geht A dann vor um mindestens ans Pflichtteil
zu kommen?
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Wie erfährt man vom Tod?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



1. Kontakt suchen. Am besten zum Vater selbst oder zu Angehörigen, welche einen benachrichtigen.
2. Regelmäßige Anfrage beim Einwohnermeldeamt.
3. Warten bis Post vom Gericht kommt.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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Sohn A hat keinerlei Kontakt mehr zu seinem leiblichen Vater, und fragt sich nun ob er und vor allem wie von seinem Tod erfährt?
Ggf. gar nicht.
A ist schriftlich eingetragen als erstes Kind (genaue Bezeichnung kenne ich gerade nicht)
Nicht die Kinder sind beim Vater eingetragen, sondern der Vater ist ggf. in der Geburtsurkunde der Kinder eingetragen.
Wird A schriftlich benachrichtig im Todesfall?
Wenn kein Testament vorliegt, wird man von niemandem benachrichtit. Wenn keine Anschrift vorhanden ist, kann das Nachlassgericht das Kind auch nicht benachrichtigen, wenn es ein Testament gibt.
Beim Geburtsstandesamt kann man erfahren, ob der Vater noch lebt bzw. bereits verstorben ist.
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Hallo, danke schonmal.
Es gab vor einigen Jahren, ca.20, mal die Sache dass bei der Geburt des zweiten Kindes man etwas schriftlihc machen konnte von wegen Erstgeburt eintragen lassen wegen erbreihenfolge.
Wie genau heisst das?
Ok, also das Gericht benachrichtigt einen sowieso, wenn man Wohnsitz in Deutschland hat?
Ist es nicht so, dass bei Tod festgestellt wird, wer die Erben sind, und man dann Benachrichtigung bekommt wegen Pflichtteil?
Beim Einwohnermeldeamt bekommt jeder Auskunft ob jemand lebt oder nicht mehr?
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quote:
Es gab vor einigen Jahren, ca.20, mal die Sache dass bei der Geburt des zweiten Kindes man etwas schriftlihc machen konnte von wegen Erstgeburt eintragen lassen wegen erbreihenfolge.
Der Erstgeborene hat keine besseren Rechte als der Letztgeborene.
Das sollte man also mal in Erfahrung bringen, was da wirklich gemacht wurde.
quote:
Ok, also das Gericht benachrichtigt einen sowieso, wenn man Wohnsitz in Deutschland hat?
Bei ordnungsgemäßer Meldung kenne ich es nicht anders.
quote:
Ist es nicht so, dass bei Tod festgestellt wird, wer die Erben sind, und man dann Benachrichtigung bekommt wegen Pflichtteil?
Genau, man bekommt eine Benachrictigung, das man möglicherweise als Erbe in betracht kommt.
quote:
Beim Einwohnermeldeamt bekommt jeder Auskunft ob jemand lebt oder nicht mehr?
Jeder der ein sogenanntes berechtigtes Interesse hat.
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Ok, also das Gericht benachrichtigt einen sowieso, wenn man Wohnsitz in Deutschland hat?
Man wird nur benachrichtigt wenn es ein Testament gibt und das Nachlassgericht Kenntnis vom Vorhandensein des Kindes und dessen Anschrift hat.
Wenn kein Testament vorhanden ist, gibt es keine Benachrichtigung.
Ist es nicht so, dass bei Tod festgestellt wird, wer die Erben sind, und man dann Benachrichtigung bekommt wegen Pflichtteil?
Das ist ein Irrtum. Das NG eröffnet ggf. ein Testament und das wars. Die Feststellung der Erbfolge erfolgt nur Antrag (Erbschein).
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