Wie erfahre ich, ob ich Erbe bin?

24. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12321.10.2018 23:40:11
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie erfahre ich, ob ich Erbe bin?

Hallo, liebe Forenmitglieder!

Eine Mutter hinterlässt, ohne ein Testament zu schreiben, ein Haus und Geld.

Sohn 1 wohnt ganz in der Nähe. Er nimmt den Hausschlüssel, zieht ins Haus ein und überweist sich das Geld von ihrer Kreditkarte, die noch nicht gesperrt ist. Er lässt sich das Haus im Grundbuch eintragen und verprasst das Geld.

Sohn 2 wohnt am anderen Ende Deutschlands. Er erfährt nicht, dass seine Mutter gestorben ist.
Er weiß nicht mal, wo sich das kürzlich erbaute Haus der Mutter befindet.
Keine Behörde gibt ihm Auskunft wegen des Datenschutzes.

Ist dieses Szenario denkbar, und falls ja, welche Möglichkeiten hat Sohn 2, vom Tod der Mutter zu erfahren?

Vielen Dank für Eure Unterstützuing!

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7 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39901 Beiträge, 14218x hilfreich)

Man lässt sich ein Haus ins Grundbuch eintragen? Ja, wie geht das denn, wüsste ich gerne als Gebrauchsanleitung.

wirdwerden

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8259 Beiträge, 1720x hilfreich)

Vor allem: Wie will man irgendwo etwas eintragen ohne Erbschein?!

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48639 Beiträge, 17145x hilfreich)

Das Szenario ist dann denkbar, wenn die Mutter an Sohn 1 eine notarielle Generalvollmacht erteilt hat, die über den Tod hinaus gilt und ihn darin von den Beschränkungen des § 181 BGB entbunden hat.

Allerdings würde so ein Vorgehen trotz der Generalvollmacht den Straftatbestand der Untreue (§ 266 StGB ) erfüllen und natürlich müsste Sohn 1 den zu Unrecht erhaltenen Erbteil an Sohn 2 herausgeben.

Sohn 2 könnte einfach eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt machen. Bei berechtigtem Interesse bekommt er Auskunft über die aktuelle Anschrift der Mutter.

-- Editiert von hh am 24.01.2018 12:24

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#5
 Von 
guest-12321.10.2018 23:40:11
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Dankeschön für die ausführliche Antwort, das hilft mir sehr weiter!

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#6
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(626 Beiträge, 155x hilfreich)

Der zweite Sohn wendet sich an den 1 Sohn verlangt die Herausgabe des Erbes (GELD). Der 1 Sohn wird dann das Testament vorlegen in dem was anderes steht. Dann wird er dem 2 Sohn nur den Pflichtteil zahlen.

Das ist keine Bringschuld - man muss schon selber .....
Adresse bekommt man über das Einwohnermeldeamt, man beginnt mit der letzten Bekannten Adresse.

Ist man dann der Meinung das man was nicht bekommen hat.....macht man weiter

Nicht zu wissen wo Mutti wohnt, aber wissen das Geld von der "Kreditkarte" abgebucht wird. Spricht für sich

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12321.10.2018 23:40:11
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Schade, dass es nicht möglich ist, Antworten als ganz besonders unqualifiziert zu kennzeichnen.







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