Hallo,
als mein Vater verstorben ist, wurde ich von seiner Mutter um das Erbe gebracht, da ich grün und jung hinter den Ohren war. Nun habe ich erfahren, dass ich als sein erster Abkömmling ebenso einen Pflichtteil erben würde, wenn seine Mutter verstirbt.
Nun würde ich gerne wissen, wie ich davon erfahre, wenn seine Mutter verstorben ist?
Wie erfahre ich als Erbe vom Erben?
24. Oktober 2024
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Frage vom 24. Oktober 2024 | 20:53
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie erfahre ich als Erbe vom Erben?
#1
Antwort vom 24. Oktober 2024 | 21:07
Von
Status: Richter (8579 Beiträge, 4662x hilfreich)
Zitat :Nun habe ich erfahren, dass ich als sein erster Abkömmling ebenso einen Pflichtteil erben würde, wenn seine Mutter verstirbt.
Einen Pflichtteil erbt man nicht.
Entweder ist man Erbe oder, wenn man durch eine letztwillige Verfügung "enterbt" wurde, hat man einen Pflichtteilsanspruch (Hälfte des gesetzlichen Erbteils in bar).
Zitat:Nun würde ich gerne wissen, wie ich davon erfahre, wenn seine Mutter verstorben ist?
Wenn ein Testament vorhanden ist, erhält man hiervon eine Abschrift vom Nachlassgericht (sofern das NG die Anschrift ermitteln konnte).
Ansonsten müsste man ggf. in gewissen Abständen beim Geburtsstandesamt nachfragen ob die Oma noch lebt. Ob man dort Auskunft erhält, weiß ich allerdings nicht.
#2
Antwort vom 24. Oktober 2024 | 22:03
Von
Status: Unbeschreiblich (128654 Beiträge, 41085x hilfreich)
Zitat :Nun würde ich gerne wissen, wie ich davon erfahre, wenn seine Mutter verstorben ist?
Mit etwas Pech gar nicht.
Sofern man nicht von offiziellen Stellen oder Erbenermittlern informiert wird, bleibt nur, in regelmäßig selber nachforschen.
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#3
Antwort vom 31. Oktober 2024 | 19:00
Von
Status: Unbeschreiblich (34223 Beiträge, 17722x hilfreich)
Ansonsten müsste man ggf. in gewissen Abständen beim Geburtsstandesamt nachfragen ob die Oma noch lebt. Ob man dort Auskunft erhält, weiß ich allerdings nicht. Natürlich - man bekommt über jede Person Auskunft. Auskunftssperren gibt es nur befristet und begründet. Wenn man also den vollen Namen der Oma und das Geburtsdatum oder alternativ irgendeine frühere Meldeadresse hat, erhält man (gebührenpflichtig) eine Auskunft.
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