Wie erfahre ich als Erbe vom Erben?

24. Oktober 2024 Thema abonnieren
 Von 
guest-12320.01.2025 17:28:56
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie erfahre ich als Erbe vom Erben?

Hallo,

als mein Vater verstorben ist, wurde ich von seiner Mutter um das Erbe gebracht, da ich grün und jung hinter den Ohren war. Nun habe ich erfahren, dass ich als sein erster Abkömmling ebenso einen Pflichtteil erben würde, wenn seine Mutter verstirbt.
Nun würde ich gerne wissen, wie ich davon erfahre, wenn seine Mutter verstorben ist?




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8579 Beiträge, 4662x hilfreich)

Zitat (von tassilotass):
Nun habe ich erfahren, dass ich als sein erster Abkömmling ebenso einen Pflichtteil erben würde, wenn seine Mutter verstirbt.

Einen Pflichtteil erbt man nicht.

Entweder ist man Erbe oder, wenn man durch eine letztwillige Verfügung "enterbt" wurde, hat man einen Pflichtteilsanspruch (Hälfte des gesetzlichen Erbteils in bar).
Zitat:
Nun würde ich gerne wissen, wie ich davon erfahre, wenn seine Mutter verstorben ist?

Wenn ein Testament vorhanden ist, erhält man hiervon eine Abschrift vom Nachlassgericht (sofern das NG die Anschrift ermitteln konnte).

Ansonsten müsste man ggf. in gewissen Abständen beim Geburtsstandesamt nachfragen ob die Oma noch lebt. Ob man dort Auskunft erhält, weiß ich allerdings nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41085x hilfreich)

Zitat (von tassilotass):
Nun würde ich gerne wissen, wie ich davon erfahre, wenn seine Mutter verstorben ist?

Mit etwas Pech gar nicht.

Sofern man nicht von offiziellen Stellen oder Erbenermittlern informiert wird, bleibt nur, in regelmäßig selber nachforschen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34223 Beiträge, 17722x hilfreich)

Ansonsten müsste man ggf. in gewissen Abständen beim Geburtsstandesamt nachfragen ob die Oma noch lebt. Ob man dort Auskunft erhält, weiß ich allerdings nicht. Natürlich - man bekommt über jede Person Auskunft. Auskunftssperren gibt es nur befristet und begründet. Wenn man also den vollen Namen der Oma und das Geburtsdatum oder alternativ irgendeine frühere Meldeadresse hat, erhält man (gebührenpflichtig) eine Auskunft.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

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