Wie hoch ist der Pflichtteil der Geschiedenen ...

22. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)
Wie hoch ist der Pflichtteil der Geschiedenen ...

Ein etwaiger Unterhaltsanspruch der Ex-Ehefrau erlischt nicht durch den Tod des Erblassers (§ 1586 b BGB ). Er geht auf den Erben als Nachlassverbindlichkeit über. Dieser haftet für den Unterhalt höchstens bis zu einem Betrag, "der dem Pflichtteil entspricht, welcher dem Berechtigten zustände, wenn die Ehe nicht geschieden worden wäre" .
Aber wie hoch ist der "Pflichtteil" nun genau!?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39388 Beiträge, 14149x hilfreich)

Der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteiles.

wirdwerden

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""

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#2
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

... und wie hoch ist der gesetzliche Anteil?
Müssen sich Juristen immer hinter Worten verbergen, anstatt zu sagen "die Hälfte", "ein Viertel", "ein Achtel" .... !? :)
Ich meine irgendwo von 1/8 gelesen zu haben, kann das aber nicht begründen?


-----------------
" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12327.09.2010 09:03:27
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 40x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Hi guter ... rat,

Können Sie mir die Berechnung detailieren?
Der Verstorbene hat Abkömmlinge, denen er das Pflichtteil vererbt hat, eine (geschiedene) Ehefrau und Weitere Erben.

-----------------


-- Editiert am 22.09.2010 17:39

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12327.09.2010 09:03:27
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 40x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Supi, danke!
Der hatte mir gefehlt ... :)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12327.09.2010 09:19:44
Status:
Schüler
(320 Beiträge, 117x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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