Wie hoch ist mein Anteil am Grundstück?

23. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Neo9488
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie hoch ist mein Anteil am Grundstück?

Guten Abend,

folgende Situation schildere ich Ihnen.
Es geht um ein Grundstück was z.Z meiner Oma zu 50% gehört, meinem Onkel zu 25% und meinem Vater zu 25%. Mein Vater ist bereits verstorben, bedeutet ich trete an seine Stelle und nehme die 25% ein, ist das korrekt? Wie verhält sich der Prozentsatz wenn meine Oma verstirbt? Liegt der Prozentsatz dann bei 50% mein Onkel und 50% bei mir? Bitte um Rat! Es liegt kein Testament vor und meine Oma wie auch mein Onkel und mein verstorbener Vater bildeten eine Erbengemeinschaft.

Vielen Dank im Voraus!

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10 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Neo9488
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Vater ist Anfang des Jahres gestorben und die Erbengemeinschaft wurde mündlich geschlossen.

Wenn Sie dieses aber nicht tut, wäre meine oben geschilderte Situation korrekt?

Liebe Grüße und danke für die schnelle Antwort!

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#3
 Von 
AR0710
Status:
Schüler
(411 Beiträge, 88x hilfreich)

Eine Erbengemeinschaft kann mündlich nicht geschlossen werden. Sie entsteht mit dem Erbfall. Ggf. sind hier mehrere Erbengemeinschaften vorhanden, da jeder Erbfall für sich selbst betrachtet werden muss.

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#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8047 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat:
Es liegt kein Testament vor und meine Oma wie auch mein Onkel und mein verstorbener Vater bildeten eine Erbengemeinschaft.

Zitat:
Es geht um ein Grundstück was z.Z meiner Oma zu 50% gehört, meinem Onkel zu 25% und meinem Vater zu 25%

Das wäre die gesetzliche Erbfolge nach dem Tod des Opas. Im Grundbuch stehen dann Oma, Onkel und Enkel - in Erbengemseinschaft -.

Damit Bruchteile im Grundbuch eingetragen werden, müsste man einen notariellen Erbauseinandersetzungsvertrag schließen.
Zitat:
Mein Vater ist bereits verstorben, bedeutet ich trete an seine Stelle und nehme die 25% ein, ist das korrekt?

Sofern du Alleinerbe deines Vaters geworden bist, tritts du an die Stelle deines Vaters.
Zitat:
Wie verhält sich der Prozentsatz wenn meine Oma verstirbt? Liegt der Prozentsatz dann bei 50% mein Onkel und 50% bei mir.

Wenn die Oma kein Testament hinterlässt, ja.
Zitat:
Mein Vater ist Anfang des Jahres gestorben und die Erbengemeinschaft wurde mündlich geschlossen.

Eine Erbengemeinschaft wird nicht "geschlossen", sondern entsteht automatisch durch den Tod einer Person.

-- Editiert von cruncc1 am 23.07.2019 21:21

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Neo9488
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AR0710):
Eine Erbengemeinschaft kann mündlich nicht geschlossen werden. Sie entsteht mit dem Erbfall. Ggf. sind hier mehrere Erbengemeinschaften vorhanden, da jeder Erbfall für sich selbst betrachtet werden muss.


Bedeutet? Auf Leiensprache?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Neo9488
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)


Sofern du Alleinerbe deines Vaters geworden bist, tritts du an die Stelle deines Vaters.

Wie verhält sich das wenn meine Mutter noch lebt?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8047 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat:
Wie verhält sich das wenn meine Mutter noch lebt?

Der Erbteil deines Vaters an der Erbengemeinschaft nach deinem Großvater geht an die Erben deines Vaters. Wenn dein Vater kein Testament hinterlassen hat, erben du und deine Mutter je die Hälfte (sofern dein Vater keine weiteren Kinder hat).

Da der Vater nach dem Großvater gestorben ist, gibt es eine Erbengemeinschaft nach dem Großvater und eine (Unter)Erbenemeinschaft nach dem Vater.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Neo9488
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Zitat:
Wie verhält sich das wenn meine Mutter noch lebt?

Der Erbteil deines Vaters an der Erbengemeinschaft nach deinem Großvater geht an die Erben deines Vaters. Wenn dein Vater kein Testament hinterlassen hat, erben du und deine Mutter je die Hälfte (sofern dein Vater keine weiteren Kinder hat).

Da der Vater nach dem Großvater gestorben ist, gibt es eine Erbengemeinschaft nach dem Großvater und eine (Unter)Erbenemeinschaft nach dem Vater.


Vielen Dank!

-- Editiert von Neo9488 am 23.07.2019 22:02

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Also gilt aktuell:
Oma 50%, Onkel 25%, Mutter 12,5% und Du 12,5%

Wenn nun Deine Oma stirbt, dann trittst Du allein an die Stelle Deines Vaters. Deine Mutter erbt nicht. Die 50% Deiner Oma würden daher zu gleichen Teilen an Deinen Onkel und Dich.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Neo9488
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Also gilt aktuell:
Oma 50%, Onkel 25%, Mutter 12,5% und Du 12,5%

Wenn nun Deine Oma stirbt, dann trittst Du allein an die Stelle Deines Vaters. Deine Mutter erbt nicht. Die 50% Deiner Oma würden daher zu gleichen Teilen an Deinen Onkel und Dich.


Vielen Dank!

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