Wie kann man Erbengemeinschaft schützen, sollte etwas mit dem Objekt passieren?

29. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
guest123-1126
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 1x hilfreich)
Wie kann man Erbengemeinschaft schützen, sollte etwas mit dem Objekt passieren?

Hallo,

eine Erbengemeinschaft von 4 Personen hat ein Haus mit Grundstück geerbt. Eine Person der Erbengemeinschaft ist in das Haus ohne Einverständnis von zwei Erben eingezogen.

Meine Frage ist nun, wie man am besten vorgehen kann. Ziel von den zwei Erben ist es, sich ausbezahlen zu lassen.

Aber auch ein wichtiger Punkt ist die Absicherung. Was ist zu tun, dass die Erben geschützt sind, sollte etwas mit dem Objekt passieren, z. B. Brand etc...

Hat jemand ein paar nützliche Tipps?

Danke im Voraus...

Gruß

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47645 Beiträge, 16840x hilfreich)

Was ist zu tun, dass die Erben geschützt sind, sollte etwas mit dem Objekt passieren, z. B. Brand etc...

Eine Wohngebäudeversicherung abschließen, bzw. die alte weiterführen.

Der Einzug eines Erben gegen den Willen der anderen Erben ist nicht zulässig.

Eine zwangsweise Auszahlung des Erbteils kann nur mit Hilfe eine Teilungsversteigerung erfolgen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-1126
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 1x hilfreich)

Wie kann man als nächstes am besten vorgehen?

Erstmal müsste überhaupt feststehen, wieviel das Haus sowie Grundstück wert sind.

Ist es sinnvoll, sich mit den Erben zusammen zu tun, die sich ebenfalls ausbezahlen lassen wollen und zusammen ein Gutachten erstellen lassen?

Wieviel kosten würden für ein evtl. Gutachten anfallen?

Gruss

0x Hilfreiche Antwort

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