Angenommen es besteht eine Erbengemeinschaft.
Ein Erbe hatte noch Schulden gegenüber dem Erblasser gehabt, die er sich weigert in die Erbmasse einzuzahlen.
Wie kann ein weiterer Erbe ihn dazu bringen sine Schuld zu begleichen, wenn die Übrigen Erben ihn nicht auch in ihrem Namen bevollmächtigen wollen zu klagen?
Wie kommen Außenstände in die Erbmasse?
31. Juli 2009
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Frage vom 31. Juli 2009 | 08:05
Von
Status: Beginner (126 Beiträge, 7x hilfreich)
Wie kommen Außenstände in die Erbmasse?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 31. Juli 2009 | 08:08
Von
Status: Frischling (40 Beiträge, 27x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 31. Juli 2009 | 08:37
Von
Status: Schüler (238 Beiträge, 79x hilfreich)
Es besteht Verrechnungsrecht. Wenn das nicht reicht, die Erbe kann so verteilt wird und jede kann für seine Rückzahlung klagen.
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