Wie kommen Außenstände in die Erbmasse?

31. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
Hermann1
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 7x hilfreich)
Wie kommen Außenstände in die Erbmasse?

Angenommen es besteht eine Erbengemeinschaft.
Ein Erbe hatte noch Schulden gegenüber dem Erblasser gehabt, die er sich weigert in die Erbmasse einzuzahlen.
Wie kann ein weiterer Erbe ihn dazu bringen sine Schuld zu begleichen, wenn die Übrigen Erben ihn nicht auch in ihrem Namen bevollmächtigen wollen zu klagen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2388
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 27x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
CO.
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 79x hilfreich)

Es besteht Verrechnungsrecht. Wenn das nicht reicht, die Erbe kann so verteilt wird und jede kann für seine Rückzahlung klagen.

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