Antwort vom 9.3.2013 | 10:35
Von Status: Frischling (21 Beiträge, 44x hilfreich)
Vielen Dank für die Antworten.
Die Kontostände wurden selbstverständlich von der Bank bei Auflösung der Konten an das FA weitergeleitet.
Um auf meine eigentliche Frage zurück zu kommen:
Meldet sich das Finanzamt automatisch oder muss ich selbst aktiv werden und die Erbschaftssteuererklärung unaufgefordert abgeben ?
Der Ablauf war fogender:
Der Notar beantragte beim zuständigen Nachlassgericht einen Erbschein, der auch ziemlich rasch ausgestellt wurde. Ein Testament war nicht vorhanden und es handelt sich um einen Alleinerben. Der Freibetrag ist auf jeden Fall überschritten, sprich es besteht Steuerpflicht.
Also einfach abwarten bis etwas kommt oder muss ich nun selbst aktiv werden ?
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