Wie stehen die Chancen? Erbe ?

2. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
hppsc12
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie stehen die Chancen? Erbe ?

folgender Fall wie sieht die Lage aus?
> > >
> > > Oma und Opa sind Verstorben und eines der 2 Kinder von Oma und Opa
> > > auch also mein Vater nun bin ich und meine Schwester ja Erbanteil
> > berechtigt oder?
> > > Das Kind was noch lebt hat aber die Demenz-Erkrankung
> > > meines Opas zur Lebzeit ausgenutzt und sogar das Haus verkauft
> > > während der lebzeit. Zusätzlich hat er sich als Betreuer Eintragen
> lassen. Und ein neues Testament gemacht wo in sehr Unlesbarer Schrift Steht das der Sohn der noch lebt allein Erbe ist. dieses wurde 2009 Erstellt. Nun haben wir dass alte Testament was 2003 Geschrieben wurde auch eröffnen lassen dort steht drin dass beide Söhne alles Erben. Welches Testament ist nun Rechtsgültig? Lohnt es zu klagen?

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5 Antworten
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#1
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Der Betreuer kann kein neues Testament schreiben. Wenn bewiesen ist, dass es nicht vom Opa ist, dann ist es ungültig und das erste Testament rechtsgültig. Wenn Ihr außerdem beweisen könnt, dass der Erblasser schon zum Zeitpunkt der angeblichen Verfassung des neuen Testamentes dement und dadurch unter Betreuung stand, dann habt Ihr sehr gute Karten. Ein Pflichtteil stünde Euch in jedem Fall zu. Ich würde die ganze Angelegenheit einem Fachanwalt für Erbrecht übergeben, denn das ganze ist doch sehr , vorsichtig ausgedrückt, grenzwertig, wenn nicht so gar kriminell.

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-- Editiert am 02.11.2010 15:19

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#2
 Von 
hppsc12
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo das Testament soll wohl vom Opa sein dass neue aber er wusste halt nicht was er da schreibt da er Demnz hatte

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12303.11.2010 08:55:53
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 67x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
hppsc12
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber einen Pflichtanteil habe ich ja trotzdem noch oder? Ich wurde nicht Schritlich enteerbt

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Ich habe Dir ja schon geschrieben, dass Deine Schwester und Du , anstelle Eures verstorbenen Vaters , pflichtteilsberechtigt seit.
Normalerweise stimmt auch das, was Daniel Kaffee geschrieben hat, dass immer das letzte geschriebene Testament gültig ist. Bei Euch ist es aber doch so, dass Dein Opa dement war und unter Betreuung Deines Onkels stand. Wie er da noch ein Testament verfassen konnte, das muss geklärt werden. Deshalb mein Rat , einen Fachanwalt für Erbrecht einzuschalten, um genau das prüfen zu lassen. Das Gericht kann dann durch Anhören der behandelnden Ärzte sehr schnell feststellen, ob der Opa noch so weit im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte war, dass er wusste , was er da schrieb und unterschrieb. Wenn dann das Gericht zu der Feststellung kommt, dass er das eben nicht mehr erfassen konnte, ist das von Eurem Onkel vorgelegte Testament ungültig, und das von 2003 wieder gültig. Dann würdest Du und Deine Schwester 50 % des Erbes Eures Opas , anstelle Eures Vaters , erhalten. Ich habe Dir das jetzt so ausführlich geschrieben, weil ich mir nicht vorstellen kann , dass ein unter Betreuung stehender Mensch , der Demenz hat, noch testierfähig ist. Wird für einen Dementkranken eine Betreuung angeordnet, wird das vorher von einem Amtsarzt überprüft. Der ordnet keine Betreuung an , wenn dies nicht unbedingt erforderlich wäre. Also geht zum Anwalt.

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-- Editiert am 02.11.2010 18:18

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