Wie viel muss Haupterbe bekommen?

9. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
tommygun
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 117x hilfreich)
Wie viel muss Haupterbe bekommen?

Hallo,

mal folgender Fall angenommen:

Die Mutter von Sohn x stirbt (Vater ist Jahre vorher verstorben), andere Geschwister sind nicht vorhanden. Die Mutter hat ein Testament hinterlassen lt. dem wohl auch noch andere Personen etwas erben sollen (z.B. der LG). Wie viel % von dem vorhandenen Vermögen muss x zugesprochen werden und wie viel kann an andere Leute vererbt werden?

Ist es empfehlenswert sich schon vor der Testamenteröffnung einen Anwalt für Erbrecht zu nehmen wenn jetzt schon absehbar ist das es Streitereien geben wird? Kann man nach Annahme des Erbes und der Testamenteröffnung beim Notar gerichtlich gegen Teile des Testaments vorgehen wenn z.B. der gesetzlich vorgeschriebene Pflichtteil zu niedrig ausfallen würde?


Danke!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16828x hilfreich)

Ein Pflichtteilsberechtigter Erbe hat mindestens einen Anspruch auf den Pflichtteil, d.h. der Hälfte des gesetzlichen erbteils. Das Testament wird aber nicht unwirksam, weil darin nicht mindestens dieser Pflichtteil zugesprochen wurde, daher kann gegen das Testament nicht vorgegangen werden. Vielmehr gibt es gesetzliche Regelungen, wie in so einem Fall vorzugehen ist.Im Endeffekt

Im konkreten Fall wäre das Kind gesetlicher Alleinerbe und somit würde der Pflichtteil 50% des Nachlasses betragen.

Ob hier bereits vor Testamentseröffnung ein Anwalt eingeschaltet werden sollte, muss Du für Dich selbst beurteilen.

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#2
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Von einen Anwalt würde ich zunächst abraten, denn der ist nicht billig.
Zunächst einmal,Ihnen stehen 50 % des Nachlasses zu.
Was darüber liegt, können Sie unter den weiteren Erben anteilmäßig aufteilen.
Sollte der Miterbe nicht zufrieden sein mit seinem Anteil,
kann er ja Forderungen gegen Sie stellen.
Die können Sie vor Gericht selbst abwehren.



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