Hallo,
mein Vater ist kürzlich verstorben. Er hinterläßt einige Versicherungen wo meine Mutter als bezugsberechtigt eingetragen ist. Außerdem noch ein Depot und Fonds. Da weiß ich nicht ob jemand als bezugsberechtigt eingetragen ist. Außerdem hinterläßt er einen noch nicht abbezahlten Kredit von ca. 8000,-. Meine Mutter hat als 2.Kreditnehmer unterschrieben. Muß ich trotzdem die hälfte der Schulden zahlen ? Muß ich auch die hälfte der Beerdigung zahlen ? Wenn meine Mutter auch bei dem Depot und den Fonds als Bezugsberechtigt eingetragen ist, dann bekomme ich nur ein paar Euro vom laufenden Konto. Zwar zusätzlich noch 25% der Eigentumswohnung meiner Eltern. Aber was nützt mir das ? Müßte dann ca. 7000,- Euro für Schulden und Beerdigung aufbringen. Das Geld habe ich nicht. Und meine Mutter reibt sich dabei die Hände. Sie bekommt dann insgesamt ca. 80.000 Euro. Eine Lebensversicherung davon war eingentlich mal für mich bestimmt gewesen. Mein Vater hat sie umschreiben lassen, als ich meinen jetzigen geschiedenen Mann gehieratet habe. Damit er nicht an das Geld kommt. Nun ist meine Mutter eingetragen und denkt nicht mal im Traum daran mir das Geld zu geben oder etwas abzugeben.
Bin am zweifeln ob ich die Erbschaft annehmen oder ausschlagen soll?
Wenn ich sie ausschlage, wie läuft das dann mit Schulden und den Beerdigungskosten?
Vielen Dank für Eure Anworten.
Gruß
Frauke
Wie werden Verbindlichkeiten aufgeteilt?
27. Dezember 2006
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Frage vom 27. Dezember 2006 | 14:00
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 15x hilfreich)
Wie werden Verbindlichkeiten aufgeteilt?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 27. Dezember 2006 | 14:19
Von
Status: Unbeschreiblich (48679 Beiträge, 17152x hilfreich)
Muß ich trotzdem die Hälfte der Schulden zahlen ?
Wenn der Kredit auf den Namen baider Eltern läuft, dann fällt er nur zur Hälfte in den Nachlass.
Muß ich auch die hälfte der Beerdigung zahlen ?
Ja
Wenn ich sie ausschlage, wie läuft das dann mit Schulden und den Beerdigungskosten?
Wenn Du das Erbe ausschlägst, dann bekommst Du nichts, musst aber auch die Shulden nicht übernehmen. Da die Beerdigungskosten locker aus dem Nachlass bezahlt werden können, musst Du diese dann auch nicht übernehmen.
Und jetzt?
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