Wie werden vorhandene Grundstücke im Erbfall ermittelt?

15. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
verleihnix123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie werden vorhandene Grundstücke im Erbfall ermittelt?

Ich habe gerade für ein sehr kleines Grundstück (129m²) die Grundsteuer nachgeholt. Es ist wohl mein vor 20 Jahren verstorbener Vater eingetragen. Unsere Mutter hat wohl bisher immer die Grundsteuer bezahlt, das wohl vor -zig Jahren von unseren Eltern bzw. unserem Vater gekauft worden war.
Das Grundstück befindet sich in einem anderen Kreisgebiet als der Rest der Hinterbliebenen (meine Mutter und mein Bruder wären auch erbberechtigt.)
Mit meinem Bruder habe ich dann nachvollzogen, dass unser vor 20 Jahren verstorbener Vater im Grundbuch eingetragen sein muss. Wir fragten uns nun, warum das Grundstück nicht in die Erbmasse gefallen ist. Leider kennen wir uns nicht damit aus, wie die Information, welche Erbmasse vorhanden ist, bei der "Testamentseröffnung" berücksichtigt wird. Vermutlich hat bei der Testamentseröffnung keiner dran gedacht, dass es noch das "Handtuch" gibt.

Vielleicht kennt sich jemand mit der Grundstücksverwaltung aus und kann sagen, wie hier jetzt weiter verfahren werden muss, damit alles seine Richtigkeit hat.

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37587 Beiträge, 13809x hilfreich)

Wieso soll das Grundstück nicht Teil des Erbes sein?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46742 Beiträge, 16576x hilfreich)

Zitat (von verleihnix123):
Wir fragten uns nun, warum das Grundstück nicht in die Erbmasse gefallen ist.


Natürlich ist das Grundstück in die Erbmasse gefallen. Wie kommt Ihr darauf, dass das nicht der Fall sein könnte.

Gemeint ist wahrscheinlich etwas anderes:
Warum steht immer noch der Vater im Grundbuch, bzw. warum wurde das Grundbuch nie berichtigt.

Die Antwort lautet:
Weil keiner der Erben je eine Grundbuchberichtigung beantragt hat.

Zitat (von verleihnix123):
Vielleicht kennt sich jemand mit der Grundstücksverwaltung aus und kann sagen, wie hier jetzt weiter verfahren werden muss, damit alles seine Richtigkeit hat.


Die Erben können formlos die Grundbuchberichtigung beantragen. Voraussetzung ist entweder die Vorlage eines notariellen Testamentes des Vaters einschl. Eröffnungsprotokoll oder aber die Vorlage eines Erbscheines.

Leider ist die Grundbuchberichtigung nur in den ersten 2 Jahren nach dem Tod des Erblassers kostenlos. Bei einem so kleinen Grundstück fallen aber wahrscheinlich auch nur geringe Gebühren an.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
verleihnix123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

naja, dann müsste ich ja davon wissen, dass mir 1/4 des kleinen Grundstücks gehört und müsste dann auch Grundsteuer zahlen. Aber nichts davon ist passiert.
Anders gefragt. Woher weis das Nachlassgericht von einem kleinen Grundstück, das in einem anderen Bundesland dem verstorbenen gehört hat?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1106 Beiträge, 175x hilfreich)

Zitat (von verleihnix123):
naja, dann müsste ich ja davon wissen, dass mir 1/4 des kleinen Grundstücks gehört


Natürlich. Wer wenn nicht der Eigentümer sollte denn sonst wissen, was einem gehört

Es gibt nun mal keine Zentrale Stelle, die Daten sammelt, welche Besitztümer wem gehören. Woher soll das Nachlassgericht wissen, was einem Verstorbenem gehört hat?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46742 Beiträge, 16576x hilfreich)

Zitat (von verleihnix123):
Woher weis das Nachlassgericht von einem kleinen Grundstück, das in einem anderen Bundesland dem verstorbenen gehört hat?


Wozu sollte das Nachlassgericht das wissen müssen? Das interessiert sich nicht dafür.

-- Editiert von User am 15. November 2023 20:12

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116385 Beiträge, 39261x hilfreich)

Zitat (von verleihnix123):
Wie werden vorhandene Grundstücke im Erbfall ermittelt?

In dem die Erben
A) selber suchen
B) Profis damit beauftragen


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(894 Beiträge, 218x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wie werden vorhandene Grundstücke im Erbfall ermittelt?

In dem die Erben
A) selber suchen
B) Profis damit beauftragen


Wenn der Erbe nichts von dem Grundstück weiß, wird er weder selbst suchen, noch einen Profi beauftragen

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 260.303 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
105.441 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen