Ich habe gerade für ein sehr kleines Grundstück (129m²) die Grundsteuer nachgeholt. Es ist wohl mein vor 20 Jahren verstorbener Vater eingetragen. Unsere Mutter hat wohl bisher immer die Grundsteuer bezahlt, das wohl vor -zig Jahren von unseren Eltern bzw. unserem Vater gekauft worden war.
Das Grundstück befindet sich in einem anderen Kreisgebiet als der Rest der Hinterbliebenen (meine Mutter und mein Bruder wären auch erbberechtigt.)
Mit meinem Bruder habe ich dann nachvollzogen, dass unser vor 20 Jahren verstorbener Vater im Grundbuch eingetragen sein muss. Wir fragten uns nun, warum das Grundstück nicht in die Erbmasse gefallen ist. Leider kennen wir uns nicht damit aus, wie die Information, welche Erbmasse vorhanden ist, bei der "Testamentseröffnung" berücksichtigt wird. Vermutlich hat bei der Testamentseröffnung keiner dran gedacht, dass es noch das "Handtuch" gibt.
Vielleicht kennt sich jemand mit der Grundstücksverwaltung aus und kann sagen, wie hier jetzt weiter verfahren werden muss, damit alles seine Richtigkeit hat.
Wie werden vorhandene Grundstücke im Erbfall ermittelt?
15. November 2023
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Frage vom 15. November 2023 | 14:38
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie werden vorhandene Grundstücke im Erbfall ermittelt?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 15. November 2023 | 16:35
Von
Status: Unbeschreiblich (37587 Beiträge, 13809x hilfreich)
Wieso soll das Grundstück nicht Teil des Erbes sein?
wirdwerden
#2
Antwort vom 15. November 2023 | 16:45
Von
Status: Unbeschreiblich (46742 Beiträge, 16576x hilfreich)
ZitatWir fragten uns nun, warum das Grundstück nicht in die Erbmasse gefallen ist. :
Natürlich ist das Grundstück in die Erbmasse gefallen. Wie kommt Ihr darauf, dass das nicht der Fall sein könnte.
Gemeint ist wahrscheinlich etwas anderes:
Warum steht immer noch der Vater im Grundbuch, bzw. warum wurde das Grundbuch nie berichtigt.
Die Antwort lautet:
Weil keiner der Erben je eine Grundbuchberichtigung beantragt hat.
ZitatVielleicht kennt sich jemand mit der Grundstücksverwaltung aus und kann sagen, wie hier jetzt weiter verfahren werden muss, damit alles seine Richtigkeit hat. :
Die Erben können formlos die Grundbuchberichtigung beantragen. Voraussetzung ist entweder die Vorlage eines notariellen Testamentes des Vaters einschl. Eröffnungsprotokoll oder aber die Vorlage eines Erbscheines.
Leider ist die Grundbuchberichtigung nur in den ersten 2 Jahren nach dem Tod des Erblassers kostenlos. Bei einem so kleinen Grundstück fallen aber wahrscheinlich auch nur geringe Gebühren an.
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#3
Antwort vom 15. November 2023 | 16:52
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
naja, dann müsste ich ja davon wissen, dass mir 1/4 des kleinen Grundstücks gehört und müsste dann auch Grundsteuer zahlen. Aber nichts davon ist passiert.
Anders gefragt. Woher weis das Nachlassgericht von einem kleinen Grundstück, das in einem anderen Bundesland dem verstorbenen gehört hat?
#4
Antwort vom 15. November 2023 | 17:55
Von
Status: Lehrling (1106 Beiträge, 175x hilfreich)
Zitatnaja, dann müsste ich ja davon wissen, dass mir 1/4 des kleinen Grundstücks gehört :
Natürlich. Wer wenn nicht der Eigentümer sollte denn sonst wissen, was einem gehört
Es gibt nun mal keine Zentrale Stelle, die Daten sammelt, welche Besitztümer wem gehören. Woher soll das Nachlassgericht wissen, was einem Verstorbenem gehört hat?
#5
Antwort vom 15. November 2023 | 20:11
Von
Status: Unbeschreiblich (46742 Beiträge, 16576x hilfreich)
ZitatWoher weis das Nachlassgericht von einem kleinen Grundstück, das in einem anderen Bundesland dem verstorbenen gehört hat? :
Wozu sollte das Nachlassgericht das wissen müssen? Das interessiert sich nicht dafür.
-- Editiert von User am 15. November 2023 20:12
#6
Antwort vom 17. November 2023 | 23:56
Von
Status: Unbeschreiblich (116385 Beiträge, 39261x hilfreich)
ZitatWie werden vorhandene Grundstücke im Erbfall ermittelt? :
In dem die Erben
A) selber suchen
B) Profis damit beauftragen
#7
Antwort vom 18. November 2023 | 06:49
Von
Status: Praktikant (894 Beiträge, 218x hilfreich)
ZitatWie werden vorhandene Grundstücke im Erbfall ermittelt? :
In dem die Erben
A) selber suchen
B) Profis damit beauftragen
Wenn der Erbe nichts von dem Grundstück weiß, wird er weder selbst suchen, noch einen Profi beauftragen
Und jetzt?
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