Wie wird das Nießbrauch Recht berechnet

25. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
FantaFanta
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 17x hilfreich)
Wie wird das Nießbrauch Recht berechnet

Wie wird der Wert eine Nießbrauch berechnet? Erbrecht Schenkung mit Nießbrauch
1.prozentual zum Wert des Hauses zum Tag der Schenkung
2. analog der damals ortsüblichen Miete
3. gemäß der tatsächlichen Mieteinnahmen zum Zeitpunkt der Schenkung.

Gibt es da eine Richtlinie oder sogar Urteil?
Die Anwältin ist der Meinung, der Wert, der in der Notarurkunde aufgeführt ist, ist der korrekte Wert.
Das entspricht nicht meiner Meinung, da dieser Wert nur grob geschätzt war und nur für die Berechnung der Notarkosten genommen wurde.
Wer weiß wie es rechtlich korrekt ist? 1,2 oder 3 oder Meinung der Anwältin?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Der Wert des Niebrauchs bestimmt sich auf dem Jahreswert (monatliche Miete x 12) x Kapitalwert (durchschnittliche Lebenserwartung anhand Sterbetafel))

z.B. https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Erbschaft_Schenkungsteuerrecht/2016-11-04-bewertung-eine-lebenslaenglichen-nutzung-oder-leistung-fuer-stichtage-ab-1-1-2017.pdf?__blob=publicationFile&v=2

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#2
 Von 
FantaFanta
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 17x hilfreich)

Und wie ist „monatliche Miete" definiert.
Zb wenn der Nießbraucher Freude oder Bekannte extrem verbilligt dort wohnrnlässt?
Kann man denn mit einer ortsüblichen Miete gegenargumentieren

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Maßgeblich ist die ortsübliche Miete.

Um was geht es eigentlich? Weshalb ist der Wert so wichtig?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Maßgeblich ist die ortsübliche Miete.

Um was geht es eigentlich? Weshalb ist der Wert so wichtig?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
FantaFanta
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 17x hilfreich)

Der Wert ist wichtig für die Berechnung des Erbes im Falle einer Schenkung mit Nießbrauchrecht.

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