Hallo
2 Geschwister habe 1 Haus jeweils zu 50% geschenkt bekommen.
Auf dem Haus ist Nießbrauch der Mutter, sie bekommt die Miete der 2 Wohnungen
Nun will ein Bruder das Haus kaufen (die 50% vom anderen Bruder).
Der Nießbrauch soll nun der Mutter abgekauft werden.
Da nur der Bruder profitiert, der das Haus kauft, muss doch auch nur dieser bezahlen, oder?
Wie wird der Nießbrauch berechnet?
1. November 2019
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Frage vom 1. November 2019 | 09:34
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie wird der Nießbrauch berechnet?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 1. November 2019 | 10:47
Von
Status: Unbeschreiblich (47654 Beiträge, 16842x hilfreich)
Zitat:Da nur der Bruder profitiert, der das Haus kauft, muss doch auch nur dieser bezahlen, oder?
Es ist doch im Ergebnis egal, ob ihr erst gemeinsam der Mutter das Nießbrauchrecht abkauft und dann kauft Dein Bruder von Dir den 50%-Anteil zum vollen Verkehrswert ab.
Oder Dein Bruder kauft Dir zuerst Deinen 50%-Anteil zum um den Nießbrauch geminderten Verkehrswert ab und dann kauft er den Nießbrauch alleine von Deiner Mutter.
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