Wie wird der Pflichtteil berechnet? Geschwister Kinder

17. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
oscar47
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie wird der Pflichtteil berechnet? Geschwister Kinder

hallo meine mutter ist letztes jahr gestorben und hat mich als alleinerbe eingetragen. meine 5 geschwister fordern nun ihren pflichtanteil. nun meine frage wie wird der pflichteil berechnet.
mfg oscar


-----------------
""

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8035 Beiträge, 4505x hilfreich)

Der Pflichtteilsanspruch berechnet sich anhand des Reinnachlasses (also Guthaben minus Schulden). Jedes deiner Geschwister hat einen Anspruch in Höhe von 1/10 (vorausgesetzt es gibt keinen Ehemann).

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
CO.
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 79x hilfreich)

Der Pflichtteil entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Pflichtteil berechtigt können hier die Kinder und Enkelkinder (Kinder die verstorben sind, erben deren Kinder) und die Ehegatten.

Bei 6 Kinder beträgt der Pflichtteil für jedes Kindes 1/12 und falls der Ehemann noch lebt 1/24. Sollten noch mehr Geschwister geben die der Pflichtteil nicht in Anspruch nehmen wollen, ändert sich der Pflichtteil entsprechend.




-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8035 Beiträge, 4505x hilfreich)

#Bei 6 Kinder beträgt der Pflichtteil für jedes Kindes 1/12#
Das ist natürlich richtig! Es sind ja 6 Kinder. :)

#Sollten noch mehr Geschwister geben die der Pflichtteil nicht in Anspruch nehmen wollen, ändert sich der Pflichtteil entsprechend.#
Es bleibt bei 1/12, unabhängig davon, wie viele Geschwister ihren Pflichtteilsanspruch geltend machen.



-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.735 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen