Wie wird die Erbschaftssteuer berechnet?

8. Januar 2025 Thema abonnieren
 Von 
Zitronenelch
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 14x hilfreich)
Wie wird die Erbschaftssteuer berechnet?

Hallo,

mir ist nicht ganz klar, was genau abgezogen wird, bzw. worauf die Erbschaftssteuer berechnet wird.

Zur Situation: Mein Vater ist gestorben, Berliner Testament. Meine Mutter ist bereits Jahre zuvor gestorben. Mein Bruder und ich teilen uns das Erbe zu gleichen Teilen. Neben einem Haus gibt es in der Erbmasse ein Aktiendepot mit einem Wert von ca. 200.000 Euro. Insgesamt sollte sich das Erbe für jeden von uns auf knapp über oder unter dem Wert von 4000.000 Euro belaufen, es ist also eventuell möglich, dass für uns Erbschaftssteuer anfällt. Da der Erbschein noch nicht ausgestellt ist, kann ich zu den genaueren Werten noch nichts sagen, mein Bruder und ich möchten uns aber schon mal allgemein informieren.

1. Zum Haus: Wenn ich das richtig verstanden habe, schätzt das Finanzamt den Wert der Immobilie zum Todeszeitpunkt. Das heißt also, dass Kosten für die Instandsetzung (es gab einen Wasserschaden Ende 2024, der noch nicht komplett behoben ist, weil mein Vater dann auf die Intensivstation kam), Maklergebühren für den Verkauf und die tatsächliche Nettosumme nach dem Verkauf ignoriert werden?

2. Zum Aktiendepot: Ich habe gelesen, dass der Wert des Depots zum Todeszeitpunt entscheidend ist. Wenn die Kurse danach steigen oder fallen, ist dies unerheblich. Aber wenn mein Bruder und ich die Bank meines Vaters anweisen, die Aktien zu verkaufen, fallen ja Ordergebühren und eine Kapitalertragssteuer an. Werden diese vom Depotwert abgezogen (evtl. als sogenannte Nachlassverbindlichkeit)?

Die Informationen, die ich im Internet finde, sind sehr allgemein und nciht so detailliert, dass sie unsere Fragen nicht beantworten. Daher bi ich froh über Erklärungen hier aus dem Forum.

Besten Dank schon mal,
Zitronenelch

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49274 Beiträge, 17333x hilfreich)

Zitat (von Zitronenelch):
Wenn ich das richtig verstanden habe, schätzt das Finanzamt den Wert der Immobilie zum Todeszeitpunkt.

Richtig

Zitat (von Zitronenelch):
Das heißt also, dass Kosten für die Instandsetzung (es gab einen Wasserschaden Ende 2024, der noch nicht komplett behoben ist, weil mein Vater dann auf die Intensivstation kam),

Derartige Dinge werden sowieso nicht berücksichtigt, da es sich bei der Wertermittlung durch das Finanzamt um ein pauschalisiertes Verfahren handelt.

Zitat (von Zitronenelch):
Maklergebühren für den Verkauf und die tatsächliche Nettosumme nach dem Verkauf ignoriert werden?

Wenn der Verkaufserlös niedriger ist als die Schätzung des Finanzamtes, dann kann das durchaus relevant sein.

Zitat (von Zitronenelch):
Ich habe gelesen, dass der Wert des Depots zum Todeszeitpunt entscheidend ist.

Richtig

Zitat (von Zitronenelch):
Aber wenn mein Bruder und ich die Bank meines Vaters anweisen, die Aktien zu verkaufen, fallen ja Ordergebühren und eine Kapitalertragssteuer an. Werden diese vom Depotwert abgezogen (evtl. als sogenannte Nachlassverbindlichkeit)?

Nein

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Zitronenelch
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 14x hilfreich)

Zitat (von hh):
Wenn der Verkaufserlös niedriger ist als die Schätzung des Finanzamtes, dann kann das durchaus relevant sein.

Ah, das wusste ich nicht. Habe das eben gegoogelt. Danke für den Hinweis!

0x Hilfreiche Antwort

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