Hallo, ein Elternteil von mir ist vor kurzem verstorben. Nun erhielt ich vom Amtsgericht im Nachlassverfahren ein Gemeinschaftliches Testament von beiden Elternteilen aufgesetzt und unterschrieben.
Nun wurde ein sogenanntes Berliner Testament aufgesetzt inkl. Wiederverheiratungsklausel:
"Sollte der Überlebende von uns wieder heiraten, ist er verpflichtet, unseren gemeinsamen Kindern bzw. deren Abkömmlingen den Wert ihres gesetzlichen Erbteils in bezug auf den erstversterbenden Ehegatten auszuzahlen. Für die Berechnung ist dabei der ursprüngliche Bestand des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalles und der Wert der Nachlassgegenstände im Zeitpunkt der Wiederverheiratung maßgeblich."
1. Wer berechnet denn den Wert "zum Zeitpunkt des Erbfalles"?
2. Wie kann ich sicher sein das dieser Wert erhalten wird?
3. Ist der überlebende Ehegatte damit verpflichtet den Wert sein Leben lang zu erhalten?
Vielen Dank!
Wiederverheiratungsklausel
26. Juli 2017
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Frage vom 26. Juli 2017 | 09:07
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wiederverheiratungsklausel
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 26. Juli 2017 | 09:21
Von
Status: Unbeschreiblich (47631 Beiträge, 16834x hilfreich)
zu 1.: Der Überlebende Ehegatte muss die entsprechenden Angaben machen und ggf. belegen.
zu 2.: Gar nicht
zu 3.: Nein
Und jetzt?
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